Offener Brief WSW äußern sich zu Fernwärme-Preisen

Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) haben auf den von der Rundschau veröffentlichten offenen Brief von Hermann Josef Richter, dem Vorstandsvorsitzenden von Haus & Grund Wuppertal, zur Forderung nach Transparenz in Sachen Fernwärme geantwortet. Der Wortlaut.

Die WSW-Zentrale an der Bromberger Straße.

Foto: Wuppertaler Rundschau/jak

„Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Dezember an unseren Vorstandsvorsitzenden Markus Hilkenbach, zu welchem wir gerne Stellung nehmen.

Der Preis für die Fernwärme der WSW beträgt seit dem 1. Januar 2024 netto 9,60 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1. Januar 2025 wird der Preis auf 8,31 Cent pro Kilowattstunde (netto) angepasst. Damit liegen die Kosten für die Fernwärme bei den WSW unter dem durchschnittlichen Preis, den Verbände für die Fernwärme in Deutschland aktuell errechnet haben.

Wir sind zu Preisanpassungen und vielen anderen Themen rund um unsere Produkte in gutem Austausch mit unseren Kunden. Unsere Fernwärmekunden wurden und werden stets über die Preisentwicklungen und vereinbarten Preisanpassungen schriftlich informiert und auf die Anpassung der Abschlagsbeträge hingewiesen.

Darüber hinaus gibt es Newsletter und selbstverständlichen einen Kundenservice, der vor Ort, per E-Mail und telefonisch für unsere Kunden zur Verfügung steht. Darüber hinaus kommunizieren wir regelmäßig über die Medien sowie über soziale Medien, arbeiten eng mit der Stadt Wuppertal und dem Jobcenter zusammen und führen einen guten Austausch mit den Verbraucherzentralen. Alle Maßnahmen mit einem Ziel: größtmögliche Transparenz und bestmögliche Beratung für unsere Kunden.

Es gibt immer wieder Kunden, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Diesen Kunden stehen wir jederzeit sehr gern beratend zur Verfügung und arbeiten mit Ihnen Zahlungspläne aus, die Stundungen und Ratenzahlungen beinhalten. Unsere Kundenkontakte führen in der Regel zu einer für alle Seiten gangbaren Lösung. Kundenbeschwerden über Haus & Grund sind bisher nur in geringer Anzahl eingegangen. Sofern sich das geändert haben sollte, so stehen wir auch in diesen Fällen bereit, um eine gute Lösung zu finden. Wir kommen zu Jahresbeginn gerne auf Sie zu, um jeden Einzelfall zu betrachten.

Dass die Zahl der Kundenkontakte bei unserem Kundenservice in diesem Jahr abgenommen hat, liegt sicherlich darin begründet, dass sich die Energiemärkte in den vergangenen anderthalb Jahren wieder stabilisiert haben. Sie erinnern sich sicher, dass Ende 2021 in Deutschland bundesweit die Energiepreise auf ein Rekordhoch gestiegen sind, das in dieser Form niemand erwartet hatte oder vorhersehen konnte. Betroffen waren alle Energie- und Wärmeprodukte, vor allem aber Gas.

Auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Spätsommer 2022 waren die Gaspreise um das 1.200-Fache gestiegen. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung mit der Dezemberhilfe Ende 2022 und den Wärmepreisbremsen im Jahr 2023 entsprechende Instrumente eingeführt, um die dramatischen Auswirkungen dieser Preisexplosionen für die Bürgerinnen und Bürger abzumildern. In diesen Jahren der akuten Energiepreiskrise 2022 und 2023 haben wir über die gesetzliche Informationspflicht hinaus unseren Kunden mit Informationen und Beratungsangeboten zur Seite gestanden.

Seit 2023 sind die Energiepreise und damit auch die Fernwärmepreise kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass das niedrige Preis-Niveau der Jahre 2020 oder 2021 voraussichtlich nicht mehr erreicht werden wird. Das gilt nicht nur für die Fernwärme, sondern auch für Strom und Gas. Auch die Volatilität der Energiemärkte wird bestehen bleiben. Darauf müssen wir Energieversorger uns ebenfalls einstellen wie unsere Kundinnen und Kunden.

Lassen Sie uns zum Schluss noch auf die Errechnung des Fernwärmepreises eingehen. Diese wird streng durch die gesetzlichen Vorgaben, konkret die „Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), vorgegeben, und zwar generell für Fernwärme in Deutschland. Um die Marktkonformität der Fernwärme stets zu gewährleisten, wird die Änderung des Fernwärmepreises auch anhand der Preisänderung von alternativen Energieträgern, wie beispielsweise Erdgas, berechnet. Demnach muss der Fernwärmepreis ein Kostenelement und ein Marktelement beinhalten. Das Kostenelement berücksichtigt die Kosten des Dampfbezuges aus dem Müllheizkraftwerk und Erzeugungskosten der Dampfproduktion im Heizkraftwerk Barmen, wobei letztgenannte aufgrund des Gaseinsatzes deutlich überwiegen.

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen und Ihre Anliegen beantworten konnten. Sollten Sie dennoch weitere Informationen benötigen oder offene Punkte bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

WSW Energie & Wasser AG
ppa. Andreas Brinkmann (Bereichsleiter Absatzmanagement, Geschäftskunden)
i. V. André Jungmann (Leiter Accountmanagement)