Bergische Wirtschaft IHK lobt Wuppertals Grundsteuer-Entscheidung

Wuppertal · Das Land Nordrhein-Westfalen räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, ab 2025 unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzusetzen. Es zeichnet sich ab, dass eine deutliche Mehrheit der Städte und Gemeinden auf differenzierte Hebesätze verzichtet, darunter Wuppertal.

IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge.

Foto: Christoph Petersen

IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge unterstützt den Beschluss des Stadtrats für einen einheitlichen Grundsteuer-Hebesatz: „Solingen und Remscheid sollten Wuppertals Beispiel folgen.“ Differenzierte Hebesätze würden etwa in Remscheid zu einer überdurchschnittlich hohen Belastung von Geschäftsgrundstücken führen.

Kritisch bewertet Wenge zudem die Vorschläge, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zum 1. Januar 2025 einzuführen. Die Festsetzung einer vorläufigen Grundsteuer, die die Steuerämter später korrigieren, würde bei der Verwaltung und den Unternehmen zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. „Die Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen“, so Wenge.

Aus Sicht der IHK wäre in diesem Zusammenhang eine Geste zur Unterstützung der geplanten Bundesgartenschau durch die Wuppertaler Unternehmen wünschenswert, auch trotz der wirtschaftlich schwierigen Zeiten. „Sehen Sie die Reform der Grundsteuer als Chance, ohne Mehrkosten in die Attraktivität der gesamten Region zu investieren“, so IHK-Präsident Henner Pasch.