Landgericht Wuppertal Prostitution: Haftstrafen für Ex-„Gucci-Gang“-Mitglieder

Wuppertal · Drei Männer im Alter von heute 19 und 22 Jahren sind am Freitag (5. Juli 2024) vom Wuppertaler Landgericht zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden. Ihnen waren in dem Prozess „schwere Zwangsprostitution und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“ vorgeworfen worden. Zwei der Angeklagten sollen der „Gucci-Gang“ angehört haben, die in Wuppertal Straftaten verübt hatte.

Einer der Angeklagten mit Verteidigerin Andrea Groß-Bölting (Archivbild).

Foto: Sabine Maguire

Ein 19-Jähriger muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Kammer sprach ihn wegen der „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in 21 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit schwerer Zwangsprostitution, der Beihilfe zur Beteiligung an einer Schlägerei in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen gemeinschaftlichen Körperverletzung sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Bedrohung in Tateinheit mit versuchter Nötigung“ schuldig. Außerdem werden 3.380 Euro eingezogen.

Bei einem zweiten 19-Jährigen sah das Gericht die „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in zwölf Fällen sowie der Beteiligung an einer Schlägerei in Tateinheit mit gefährlicher gemeinschaftlicher Körperverletzung“ als erwiesen an. Er erhielt drei Jahre und zwei Monate. Ein 22-Jähriger wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Er muss 680 Euro entrichten.

Die Kammer kam zu der Überzeugung, die Beteiligten hätten „in arbeitsteiligem Zusammenwirken nach einem zuvor gefassten gemeinsamen Tatplan insgesamt fünf weibliche Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt alle unter 16 Jahren alt gewesen seien, dabei unterstützt, sich zu prostituieren“, so das Landgericht.

Die Angeklagten hätten „in den sich aus dem Schuldspruch ergebenden Fällen die Prostitutionstätigkeiten der Minderjährigen zwar unterstützt, die Minderjährigen nach den Ausführungen des Vorsitzenden in der Urteilsbegründung jedoch nicht ausgebeutet, weshalb die Angeklagten sich nicht auch wegen Zuhälterei strafbar gemacht hätten“, heißt es.

Der 22-Jährige habe die unter 18 Jahre alten Geschädigten „überredet“, „die Prostitution fortzusetzen, als sie dies selbst nicht mehr gewollt hätten“. Außerdem habe er im Februar 2024 einem Zeugen „Stiche“ angedroht. Bei einem Streit hätten die heute 19-Jährigen mit Unterstützung des 22-Jährigen eine Person „verfolgt und sodann geschlagen und getreten“. Das Opfer sei „durch eine auffällige Narbe auf der Stirn dauerhaft entstellt“.

Die Kammer hatte „wegen eines in unterschiedlichen Ausmaßen bestehenden Erziehungsbedarfs der Angeklagten“ Jugendstrafen verhängt. „Bei der Höhe der Jugendstrafe hat die Kammer insbesondere die weitgehenden Geständnisse der Angeklagten, aber auch eine (…) verminderte Schuldfähigkeit sowie die Vorstrafen berücksichtigt“, so eine Pressesprecherin des Landgerichts. Beim 22-Jährige habe sie berücksichtigt, „dass er die Taten im Dezember 2023 und Februar 2024 begangen habe, während er vom Vollzug von Untersuchungshaft verschont war“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision, die innerhalb einer Woche eingelegt werden müsste, hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

(red/jak)