Kommentar zu einem vorübergehenden Kopftuchverbot Irrungen, Wirrungen
Wuppertal · Meine Frau behauptet, immer wenn ich einen Hammer zur Hand nehme, dann würde ich nur noch Nägel sehen. So ähnlich verhält es sich meines Erachtens auch in der Angelegenheit "Kopftuchverbot an der Laurentius-Hauptschule".
Wer hier das nötige Fingerspitzengefühl vermissen ließ? Diese Frage stellt sich mir nicht. Wie gesagt, ich sehe überall nur Nägel.
Ungeachtet einer im Grundgesetz festgeschriebenen Religionsfreiheit und der damit zugesicherten ungestörten Religionsausübung in all ihren Spielarten und Feinheiten — spielt das in diesem Fall überhaupt eine tragende Rolle? Meiner Auffassung nach wurde hier unnötig eine Diskussion eröffnet, die mindestens einen wichtigen Aspekt außer Acht lässt.
So ist es unstrittig, dass es wenige Wochen vor dem Kopftuch-Zwischenfall bereits Diskussionen zwischen der Schülerin und der Rektorin gegeben hat. Damals ging es auch um Bekleidung. War die Schülerin damals doch auf ihren allzu freizügigen Umgang mit Bauchfreiheit hingewiesen worden. Die Diskussion kann man führen, muss man aber nicht. Jetzt verhüllt ebendiese Schülerin nicht nur Bauch-, sondern auch Kopfpartie. Wieder wird das Mädchen ins Rektorenzimmer zitiert.
Aus einer Diskussion um angemessene Schulkleidung wird nun aber ein Drama, im Mittelpunkt der Artikel 4 des Grundgesetzes. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss sich einschalten und nach einer großen Aussöhnungsrunde mit allen Beteiligten feststellen: Alle bedauern, dass der Streit so eskalierte. Es war ein Einzelfall, ohne Konsequenzen für überhaupt alle — so in etwa.
Aber von wegen keine Folgen. Für den Fall nun, dass die Schülerin sich in einer schulischen Diskussion — so was mag im Schulalltag mal vorkommen — benachteiligt fühlt, gerechtfertigt oder nicht, so wird doch umgehend der Vorwurf der Revange seitens des Lehrkörpers möglich. Aber das Pendel kann auch zur anderen Seite ausschlagen: Bei erneuten Beschwerden seitens der Schülerin kann die Vermutung aufkommen, dass sie nun versucht, die Situation ungerechtfertigt zu ihren Gunsten darzustellen. Eine vertrackte Situation, die so nie hätte aufkommen müssen.
Und was passiert, wenn diese Schülerin von heute auf morgen ihre Meinung ändert, das Kopftuch weglässt und mit grünen Haaren durchs Leben geht? Eltern von pubertierenden Mädchen haben solche und ähnliche Situationen bereits durchlebt. Dann müssen wir (und nicht zuletzt die Vertreter der Bezirksregierung) erkennen, dass wir hier weit entfernt von einer Culture-Clash-Debatte sind, sondern einfach vergessen haben, dass das Erwachsenwerden mit sprunghaften Begleiterscheinungen einhergehen kann.
Ein von der Schulpflegschaft moderiertes Gespräch zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung hätte vielleicht schon früher zu dem nun medial durchgekauten Ergebnis geführt, ohne dass das Gesicht der Schülerin vor zig Kameras hätte gezerrt werden müssen.
Oder wie wäre es mit einer Schlichtungsstelle, angesiedelt im Schulamt in Elberfeld? Dort wird, und aktuell umso lauter, über solch eine Stelle nachgedacht. Doch die Zuständigkeit der weiterführenden Schulen liegt nun mal bei der Bezirksregierung. Und die macht, wie wir jetzt festgestellt haben, gerne Nägel ohne Köpfe.