Ungewollte Handyverträge Verbraucherzentrale: Warnung vor dubiosen „Gewinnspielen“

Wuppertal · Die Wuppertaler Verbraucherzentrale warnt vor „Gewinnspielen“, die derzeit unter anderem in der Elberfelder Innenstadt angeboten werden. Hinter ihnen verstecke sich „Abzocke“.

 Die Verbraucherzentrale an der Schloß

Die Verbraucherzentrale an der Schloß

Foto: Verbraucherzentrale

Inzwischen würden sich die Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern häufen, „denen ungewollt zwei kostenpflichtige Mobilfunkverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren untergeschoben wurden“, heißt es aus der Beratungsstelle an der Elberfelder Schloßbleiche.

Die dahinter liegende Masche sei in allen Fällen sehr ähnlich: Es werden junge Erwachsene in der Fußgängerzone angesprochen und zur Teilnahme an einem Gewinnspiel überredet. Der vermeintliche Gewinn sind zwei SIM-Karten, die angeblich völlig kostenfrei sind.“ Dabei bleibe es allerdings nicht: „Die Betroffenen sollen ihre Anschriften und Kontodaten hinterlegen. Auf kritische Nachfragen haben die Werber stets nachvollziehbare Begründungen parat. Die IBAN ist dann zum Beispiel dafür nötig, falls kostenpflichtige Anrufe ins Ausland getätigt werden.“

Die Werberinnen und Werber versuchen demnach zudem, die Betroffenen zu einer verbindlichen Unterschrift zu überreden. Das gesamte Vorgehen bleibe zunächst absolut undurchsichtig. Aus gutem Grund: „Unterlagen werden in der Regel nicht ausgehändigt, so dass einige erst nach den ersten Abbuchungen von der Falle erfahren.“

Michelle Schüler-Holdstein, die Leiterin der Wuppertaler Beratungsstelle, warnt ausdrücklich: „Gewinnspiele dienen in den meisten Fällen dem Kundenfang.“ Sie rät zur „Datensparsamkeit“. Persönliche Angaben sollten nur dann gemacht werden, wenn Sinn und Zweck der Aktion eindeutig und transparent sind.

Wer dennoch in die Falle getappt ist, hat mehrere Möglichkeiten. „Betroffene sollten prüfen, ob ein Widerrufsrecht besteht, sich aber in jeden Fall mit dem Telefonanbieter in Verbindung setzen um die Angelegenheit zu klären. Ebenfalls kann die Verbraucherzentrale mit einer Rechtsberatung unterstützen“, heißt es.

Weitere Informationen gibt es online unter www.verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag