Staatsanwaltschaft Wuppertal Ermittlungsverfahren nach Tod bei Kanutour

Wuppertal / Solingen · Nachdem eine Frau am Samstag (12. August 2023) während einer geführten Kanufahrt auf der Wupper ertrunken ist, hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert.

Foto: Sabine Maguire

Es bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung nach Paragraph 222 Strafgesetzbuch, teilte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert am Mittwochnachmittag (16. August 2023) in Wuppertal mit. Das Verfahren richtet sich demnach „derzeit gegen die beiden die Tour begleitenden Guides“.

Die 47-Jährige war in einer Gruppe, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer in mehreren Booten saßen, auf Höhe der Papiermühle im Grenzbereich zwischen Solingen und Wuppertal unterwegs, als das Kanu kenterte und die Frau nach bisherigen Ermittlungen dabei ertrank.

Vier Personen retteten sich selbstständig an das Ufer. Die 47-Jährigen schaffte es dagegen nicht, sich zu befreien. Möglicherweise war das gekenterte Boot eingeklemmt. Die Frau wurde durch ihre Begleiter leblos aus dem umgekippten Kanu ans Ufer gezogen. Rettungskräfte brachten sie umgehend in ein Krankenhaus. Dort starb sie kurze Zeit später auf der Intensivstation.

„Die bisherigen Erkenntnisse ergaben, dass der Wasserstand der Wupper zu diesem Zeitpunkt den üblichen Pegelstand zum Teil deutlich überstieg“, erklärte Baumert. Dadurch bestehe nun der Verdacht, „dass seitens des Veranstalters oder der begleitenden Tourguides ein fahrlässiges Verhalten oder unsachgemäße Abläufe für den Tod der 47-Jährigen verantwortlich sein könnten“.

Zwei der Kanus, die aufgrund des hohen Wasserstands und der starken Strömung aus Sicherheitsgründen zunächst am Ort des Geschehens geblieben waren, wurden am Sonntag geborgen und sichergestellt. Die Polizei ist inzwischen von der Staatsanwaltschaft mit weiteren Ermittlungen zum Hergang beauftragt worden. Für den Fall einer Verurteilung droht den Beschuldigten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bis dahin gelten sie als unschuldig.

(red/jak)