Staatsanwaltschaft Wuppertal Schumacher-Erpressung: Behörde bestätigt private Fotos

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat sich am Mittwoch (3. Juli 2024) zum Stand der Ermittlungen gegen die beiden Männer geäußert, die mutmaßlich die Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher zu erpressen versucht haben.

Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert,

Foto: Christoph Petersen

Die Ermittlungen seien „inzwischen weiter fortgeschritten“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. „So liegt ein erstes Zwischenergebnis der Auswertung der aufgefundenen Datensätze vor. Diese enthalten unter anderem Fotodateien, die dem privaten Bereich der Familie Schumacher betreffen.“

Die „intensiven Ermittlungen“ dauern demnach an. „Nähere Angaben können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht getätigt werden. Auskünfte zu den Beschuldigten, auch zu deren Vorstrafen, können über die bislang mitgeteilten Informationen hinaus aus Gründen des zu beachtenden Persönlichkeitsrechts nicht erteilt werden“, heißt es.

Die in der Schweiz lebende Familie Schumacher hatte Strafanzeige gestellt, die Kasseler Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren am 18. Juni nach Wuppertal weitergeleitet. Der Grund: Mit Hilfe der Technik war man einem 53-jährigen in Wuppertal gemeldeten Mann und seinem 30 Jahre alten Sohn auf die Spur gekommen. Sie hatten offenbar behauptet, über Dateien zu verfügen, an deren Veröffentlichung im Darknet die Familie kein Interesse habe. Um das abzuwenden, forderten sie mutmaßlich eine Millionensumme. Als Beweis hätten sie der Familie „Proben“ zugeschickt, so die Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz am 24. Juni

Das Wuppertaler Amtsgericht hatte am 19. Juni Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt acht Objekte in Wuppertal, Solingen und Konstanz erlassen. Die beiden Männer wurden am 20. Juni auf dem Parkplatz eines Supermarktes im hessischen Groß-Gerau verhaftet. Beide Beschuldigten stehen unter laufender Bewährung, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Ihnen droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.