Das entsprechende Portal steht dafür in der Zeit vom 15. Dezember 2024 bis zum 15. Januar 2025 zur Verfügung. Aufgerufen wird es über einen QR-Code, der den Betreffenden per Post zugestellt wird. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie weitere Informationen können dem Anschreiben ebenfalls entnommen werden.
„Wer keine Angaben macht, wird im Verbrauch geschätzt, Grundlage dafür sind die vorangegangenen Ablesungen durch die WSW. Diese erfolgen zu Plausibilitätszwecken auch weiterhin“, so die Verwaltung.