Pläne für islamistisch motivierten Anschlag Landgericht verhängt Jugendstrafe gegen 16-Jährigen

Wuppertal · Im Jugendstrafverfahren gegen einen zur Tatzeit 15-Jährigen ist am dritten Hauptverhandlungstag (28. März 2025) vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal das Urteil verkündet worden. Er wurde schuldig gesprochen, sich „zu einem Verbrechen des Mordes“ bereiterklärt zu haben, und erhielt eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Christoph Petersen

Nach der der Hauptverhandlung sah es die Kammer als erwiesen an, dass der heute 16-Jährige Angeklagte in der Zeit von Ende August bis Anfang September 2024 in einem über einen Messenger-Dienst geführten Chat gegenüber seinem Chatpartner zugestimmt hat, einen islamistisch motivierten Anschlag auf jüdische Einrichtungen zu begehen.

Der Angeklagte hatte bereits am ersten Hauptverhandlungstag ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich zu seiner Radikalisierung bekannt. „Die Angaben des Angeklagten vor der Kammer deckten sich mit den Äußerungen des Angeklagten und seines Gesprächspartners in den Chats, deren Inhalte im Rahmen der Hauptverhandlung in weiten Teilen verlesen wurden“, so die Pressestelle des Landgerichts.

Auf den Angeklagten wurde wegen seines Alters zur Tatzeit das Jugendstrafrecht angewendet. Wegen festzustellender „schädlicher Neigungen“ und wegen der „Schwere der Schuld“ sei gegen den Angeklagten eine Jugendstrafe zu verhängen gewesen, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.

Bei deren Höhe sei zu berücksichtigen gewesen, dass „gewichtige“ Umstände für den Angeklagten gesprochen hätten, insbesondere, dass er sich bei der Tat in einer „persönlichen Ausnahmesituation“ befunden habe und er einem „perfiden Vorgehen der professionell agierenden Anwerber“ aufgesessen sei. Zudem habe er in der Untersuchungshaft Kontakt zu einem Aussteigerprogramm geknüpft.

Die Hauptverhandlung war nicht öffentlich, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch jugendlich war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen einer Frist von einer Woche kann Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.