Staatsanwaltschaft Wuppertal 65-Jährige fügt sich Schnittverletzung selber zu

Wuppertal / Heiligenhaus · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen eine 65 Jahre alte Frau aus Heiligenhaus aufgenommen. Ihr wird vorgeworfen, eine Straftat vorgetäuscht zu haben.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Ein Zeuge hatte die Frau am Montagmorgen (17. März 2025) vor dem Freizeitzentrum an der Hülsbecker Straße in Heiligenhaus entdeckt. Sie blutete zu diesem Zeitpunkt am Hals. Ausgangspunkt war eine Schnittwunde an ihrem Hals. Der vom Zeugen umgehend alarmierte Rettungsdienst versorgte sie vor Ort. Anschließend wurde sie mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei sperrte den Bereich komplett ab und begab sich auf die Suche nach verwertbaren Spuren. Die hielten sich dem Vernehmen nach aber in Grenzen. Auch die Frage, wer als Täterin beziehungsweise Täter in Betracht kommt, konnte zunächst nicht geklärt werden. Die Beamten und Beamten baten daraufhin die Öffentlichkeit um Mithilfe. So sollten entsprechende Hinweise und Beobachtungen zu beteiligten Personen und Motiven mitgeteilt werden.

Die Ermittlerinnen und Ermittler nahmen zudem das persönliche Umfeld und die Lebenssituation der 65-Jährige unter die Lupe. Die Frau konnte unterdessen am Mittwoch (19. März) die Klinik wieder verlassen und wurde daraufhin ausführlich zum Hergang befragt. Im Rahmen der Vernehmung und der weitergehenden Ermittlungen gab sie dann am Donnerstag (20. März) zu, dass es sich gar nicht um einen Angriff auf ihre Person gehandelt habe. Stattdessen habe sie sich die Verletzungen selber zugefügt.

Warum die Frau so gehandelt hat, ist zurzeit noch komplett offen. Ihr droht ein Verfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Allerdings wird derzeit geprüft, ob sie wegen ihres Zustandes in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird.

(jak)