Staatsanwaltschaft Wuppertal Jobcenter-Mitarbeiter unter Korruptionsverdacht

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter des Remscheider Jobcenters. Er steht im Verdacht, Schmiergelder angenommen zu haben.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei am Freitag (21. März 2025) mitteilten, war der Vorgang durch einen Hinweis der Compliance-Abteilung der Bundesanstalt für Arbeit ins Rollen gekommen. Diese hatte den Behörden über einen Verdacht auf Korruption mitgeteilt.

Demnach hatte sich eine Frau bei der Leitung des Amtes gemeldet und einen Fall geschildert. Sie hatte demnach bislang gemeinsam mit ihrem Mann Leistungen erhalten. Diese waren aber zunächst eingestellt worden, da sie eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hatte. Die Behörde wollte deshalb prüfen, inwieweit sie noch bedürftig war.

„Die Frau berichtete, dass ein im Bereich der Arbeitsvermittlung tätiger Mitarbeiter des Jobcenters sich bei ihr telefonisch gemeldet und angeboten habe, die Leistungen gegen Zahlung eines Schmiergeldes in Höhe von 1.500 Euro weiter zu gewähren“, so Staatsanwaltschaft und Polizei. „Zusätzlich zu ihren Angaben stellte die Frau eine Tonaufnahme zur Verfügung, die eine Aufzeichnung des Telefonanrufs beinhalten soll.“

Auf Antrag der Strafverfolgungsbehörde erließ das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss. Am Donnerstag (21. März) wurden daraufhin sowohl die Privatwohnung des 44-Jährigen als auch sein Büro im Jobcenter unter die Lupe genommen. Dabei wurde unter anderem das Smartphone des Mannes konfisziert.

„Eine erste Auswertung der auf dem Gerät befindlichen Daten deutet darauf hin, dass der Beschuldigte möglicherweise auch von anderen Kunden des Jobcenters Geld gefordert und möglicherweise auch erhalten haben könnte“, so die Staatsanwaltschaft.

Die vorliegenden Unterlagen werden im Rahmen der laufenden Ermittlungen ausgewertet. Dabei hat die Bundesanstalt für Arbeit ihre Unterstützung zugesagt. Der Mann gilt bis zum Beweis des Gegenteils aus unschuldig. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen einem halben und fünf Jahren.

(red/jak)