ACE-Test in Wuppertal Kreisverkehr Neuenteich: „Jeder Dritte hat nicht geblinkt“
Wuppertal · Das Auto Club Europa (ACE) hat Dienstag (11. Juni 2024) in Wuppertal am Kreisverkehr Neuenteich eine Stunde das Blinkverhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer überprüft. Die Ehrenamtlichen erfassten nach eigenen Angaben in dieser Zeit insgesamt 1.389 Fahrzeuge. 32 Prozent haben beim Verlassen des Kreisverkehres nicht korrekt geblinkt.
„Dass jeder Dritte nicht korrekt geblinkt hat, hat uns sehr erschreckt“, so Harry Gohr (Vorsitzender des ACE-Kreises Bergisch Land). „Über alle Gruppen hinweg, egal ob PKW, LKW, Mopeds oder auch Radfahrende, zu viele Verkehrsteilnehmende haben sich falsch verhalten und unnötig gefährliche Situationen provoziert.“
Der ACE-Experte Tolga Kaya verweist darauf, dass das Blinken nicht nur im Kreisverkehr von großer Bedeutung ist. Demnach sei es eine grundlegende Kommunikationsform zwischen den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern und trage wesentlich zur Sicherheit auf den Straßen bei: „Sowohl beim Abbiegen, beim Wechseln der Fahrspur, beim Überholen als auch beim Ein- und Ausfahren zeigt das Blinken die Absicht des Fahrers an und ermöglicht es anderen Verkehrsteilnehmern, angemessen zu reagieren.“
Falsches Blinken oder das Unterlassen des Blinkens kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bestraft werden, auch wenn das Fehlverhalten keinen Unfall zur Folge hat. 70 Prozent der Menschen, die im städtischen Raum bei Unfällen zu Tode kommen, sind laut ACE Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger oder Motorradfahrerinnen und -fahrer. Mit der Aktion „Sicher durch Blinken“ will der ACE das Blinken „als eines der zentralen Sicherheitsthemen im Straßenverkehr in den Fokus der Aufmerksamkeit“ rücken.
Der Verkehrsclub: „Das Blinken hilft sowohl effizient als auch nachhaltig, Unfälle zu vermeiden. Auch abseits vom PKW ist das Richtungszeichen auf dem Fahrrad mit der Hand unerlässlich. Aus diesem Grund schaut sich der ACE in diesem Jahr das Blinkverhalten im Kreisverkehr an. Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich, weil es sich weder um einen Richtungs- noch um einen Spurwechsel handelt. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken dagegen unerlässlich.“
Und weiter: „Es ist eine wichtige Information sowohl für nachfolgende Fahrer als auch für Verkehrsteilnehmer, die an anderer Stelle in den Kreisverkehr einfahren wollen. Auch für Fußgänger, die den Kreisverkehr queren wollen, ist die durch das Blinken vermittelte Information unerlässlich.“