Leserbrief „Das ,Konzept Schutzstreifen’ ist gescheitert“

Betr.: Radverkehrsführung auf der Hainstraße, Rundschau-Leserbriefe

 Symbolbild.

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Foto: Rundschau

Ein Schutzstreifen ist kein Sonderweg für Radfahrer. Die Linie kann bei Bedarf von Kfz überfahren werden. Die Fahrbahnrestbreite muss aber mindestens 2,25 Meter betragen. Daher gibt es für die meisten SUVs keinen Grund und schon gar keine „Nötigung", den Schutzstreifen mitzubenutzen.

Ein Radfahrstreifen ist ein Sonderweg für Radfahrer (benutzungspflichtiger Radweg), der auf der Fahrbahn geführt wird. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.

Beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern mit Kfz gilt ein Mindestabstand von 1,50 Meter (§ 5 (4) StVO). Dabei ist völlig egal, ob oder welche Streifen aufgemalt sind.

Leider hat Herr Griegoleit insofern recht, als viele Kfz den Schutzstreifen unnötig permanent mitbenutzen. Die Fahrbahn ist ungewohnt eng. Der Vordermann macht es auch. Es hat keine Konsequenzen. Insofern ist das „Konzept Schutzstreifen" in unserer Region gescheitert.

Die verbreitete Unkenntnis führt sogar dazu, dass nun auch Radfahrstreifen mitbenutzt werden. Insofern ist das „Konzept „Schutzstreifen" sogar kontraproduktiv für die Sicherheit von Radfahrern geworden.

Ohne verbindliche Absprachen mit der Polizei, wie die Einhaltung der Streifen effektiv kontrolliert werden kann, sollten daher besser keine weiteren Schutzstreifen mehr entstehen.

Susanne Zweig

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