Leserbrief „Kann nicht die Maxime von Verwaltungshandeln sein“

Wuppertal · Betr.: „Fühle mich juristisch gestalkt“, Rundschau vom 12. Oktober 2024

Symbolbild.

Foto: Rundschau

Man kann vor Frau Mohr nur den Hut ziehen, dass sie in der Auseinandersetzung mit der Stadt Wuppertal bezüglich der Frage des korrekten Parkens ihres PKWs trotz aller Unannehmlichkeiten nicht einknickte. Und das, obwohl die Stadt sie dreimal verklagte!

Es stimmt etwas nicht, wenn selbst die Polizei an der besagten Stelle keinen Parkverstoß sieht und die Stadt zudem alle drei Prozesse krachend verlor, aber die städtischen Mitarbeiter als „Antwort" nun eine entsprechende das Parken verbietende Beschilderung auf den Weg bringen.

Die sture Beibehaltung einer fragwürdigen Rechtsauffassung trotz eindeutiger Gerichtsurteile kann nicht die Maxime von Verwaltungshandeln sein, da dieses in erster Linie von Vernunft und Augenmaß bestimmt sein sollte.

Frank Plümacher

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