Anregen zum Nachdenken

Betr.: Ordnungsamt

Nun wird es deutlich, dass manche Willkür einiger Mitarbeiter des Ordnungsamtes kein Einzelfall ist.

Die Kosten der gescheiterten Verfahren sollten nicht der Staatskasse, sprich dem Steuerzahler, angelastet werden, sondern dem betreffenden Mitarbeiter, damit dieser einmal zum Nachdenken über sein Handeln angeregt wird.

Thomas Kappler, Eintrachtstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)