Landgericht Wuppertal Anonyme Anzeige: Runge verliert Prozess
Wuppertal · Schlappe für Friedhelm Runge vor dem Landgericht: Der Ex-Präsident des Fußballvereins Wuppertaler SV verliert eine Klage um Schmerzensgeld wegen einer falschen Schwarzgeld-Anzeige im Zusammenhang mit dem Verein.
Ein ehemals anonymer Hinweisgeber braucht ihm keine 100.000 Euro zu zahlen, entschieden die Richter am Freitag (30. Juni 2017) in erster Instanz.
Laut Runge hatte der Beklagte ihn 2012 zunächst anonym bei mehreren Behörden angezeigt. Unter anderem sollte ein Trainer schwarz bezahlt worden sein. Anscheinend versehentlich unterschrieb der Absender eine E-Mail mit dem Namen des Beklagten. Es handelte sich um einen Angehörigen einer damaligen WSV-Mitarbeiterin. Bei Runge wurde aufwändig ermittelt und durchsucht. Das Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft später glatt ein, mangels Tatverdachts.
Vor dem Landgericht forderte der Ex-Präsident Schmerzensgeld, wegen Rufschädigung bei einer "beispiellosen Hetzkampagne". Kunden seiner Velberter Firma hätten die Geschäfte abgebrochen. Der Beklagte hätte gezielt Medienberichte ausgelöst.
Runges Vorwürfe wiesen die Richter ab. Zwar hätten die Presseberichte negative Folgen gehabt. Sie seien aber gerechtfertigt gewesen.
Auch die Anzeige selbst habe Runges Rechte nicht verletzt, erläuterte der Vorsitzende Richter: "Es ist nicht nachgewiesen, dass der Beklagte von vornherein wissen musste, dass die Vorwürfe sich nicht erweisen würden." Ein Strafverfahren gegen den Anzeigenerstatter sei unter anderem deshalb nicht durchgeführt worden, weil Friedhelm Runge das nicht beantragt habe. Der Richter: "Auch in diesem Verfahren hätten Ansprüche des Kläger geklärt werden können."
Das Urteil ist angreifbar.