Bündnis „Gathe für alle!“ Unterschriften für Gathe-Bürgerbegehren abgegeben
Wuppertal · Das Bündnis „Gathe für alle!“ hat nach eigenen Angaben die notwendigen 10.660 Unterschriften für das Bürgerinnen- bzw. Bürgerbegehren gegen den Neubau der DITIB-Moschee an der Gathe zusammen.
Man habe die Listen am Nachmittag im Rathaus abgegeben. „Bis 23:59 Uhr sammeln wir noch fleißig weiter, damit noch deutlicher wird: Wir sind sehr viele!“, heißt es in einer Stellungnahme. „Mit der Abgabe von über 10.000 Unterschriften tritt unser Kampf für eine Gathe für alle in eine neue Phase. Wir freuen uns sehr über die breite und freundliche Unterstützung vieler Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Und die Erdoğan-Fans unter den Wuppertaler Politikerinnen und Politikern schämen sich hoffentlich ein bisschen und wissen genau, dass sie für ihren Erdoğan-Bunker an der Gathe keine gesellschaftliche Mehrheit mehr haben. Der Kampf für das 50 Jahre alte AZ, für selbstverwaltete und demokratische Strukturen fängt also gerade erst an.“
Wie bei allen stadtweiten Bürgerbegehren müssen mindestens 10.660 gültige Stimmen von Menschen zusammenkommen, die auch bei einer Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Die Unterschriften werden vom Rechtsamt der Stadt geprüft. Sind die Unterschriften ausreichend und gültig, muss sich der Stadtrat erneut mit dem Thema entscheiden. Bleibt er bei seinem bisherigen Entschluss, zieht das automatisch ein Bürgerbegehren nach sich. Zuletzt war das bei der Diskussion um die Bewerbung für die Bundesgartenschau 2031 in Wuppertal der Fall.
Allerdings geht die Stadtverwaltung davon aus, dass das Gathe-Bürgerbegehren nicht zulässig ist. Das habe die Prüfung durch eine Fachkanzlei ergeben. „Die Begründung ist, dass sich das Bürgerbegehren gegen den vom Rat bereits im Jahr 2013 beschlossenen Bebauungsplan für das Areal an der Gathe richtet. Bürgerbegehren gegen Bebauungsplanverfahren sind vom Gesetzgeber aber ganz bewusst ausgeschlossen worden, weil diese Verfahren in sich schon umfassende Beteiligungselemente für Bürger beinhalten“, teilte das Rathaus am 30. Mai mit.
Das Wahlamt sei bei einer ersten Prüfung nach der Einreichung des Bürgerbegehrens im März zu derselben Einschätzung gekommen. „Die Initiatoren wurden darüber unterrichtet und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie auch schon vor dem Sammeln von Unterschriften einen Ratsbeschluss über die Zulässigkeit beantragen können. Von dieser Option wurde jedoch kein Gebrauch gemacht“, so die Stadt.