Rat berät über Ethik-Richtlinie Stadtverwaltung: KI soll unterstützen, nicht entscheiden

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal legt dem Rat der Stadt in der kommenden Sitzung am 7. April 2025 die „Charta Digitale Ethik“ vor. Damit soll der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Stadtverwaltung einen verbindlichen Rahmen bekommen.

Blick auf den Johannes-Rau-Platz und das Hauptportal des Rathauses.

Foto: Achim Otto

„Die Ethikrichtlinie schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung. Grundlage ist die Richtlinie der Stadt Essen, die für Wuppertal angepasst und weiterentwickelt wurde. In einem nächsten Schritt soll nun der Rat der Stadt die Richtlinie beschließen“, heißt es.

„Mit der Charta Digitale Ethik geben wir uns einen klaren Kompass für den verantwortungsvollen Umgang mit KI. Das stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und setzt ein deutliches Zeichen für eine wertebasierte Digitalisierung in kommunaler Verantwortung“, so Oberbürgermeister Prof. Dr. Uwe Schneidewind.

Die Ethikrichtlinie legt zentrale Grundsätze für den Umgang mit KI fest – darunter Transparenz, Fairness, Datenschutz, Antidiskriminierung und die klare Regel, dass Entscheidungen mit Rechtswirkung ausschließlich von Menschen getroffen werden dürfen. Ziel ist es, KI in der Verwaltung als Assistenzsystem zu etablieren – nicht als Ersatz für menschliche Verantwortung.

„Die digitale Transformation bringt enorme Chancen, stellt uns aber auch vor neue ethische und rechtliche Herausforderungen. Mit der Ethikrichtlinie setzen wir einen klaren Standard, der sowohl Mitarbeitenden als auch Bürgerinnen und Bürgern Orientierung bietet“, erklärt Dr. Sandra Zeh, Beigeordnete für Personal, Digitalisierung und Wirtschaft. „Der Mensch bleibt im Zentrum unseres Handelns – KI soll unterstützen, nicht entscheiden.“

Die Ethikrichtlinie ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, mit dem die Stadt Wuppertal die Vorgaben des neuen „EU AI Acts“ erfüllt. Dieser verpflichtet öffentliche Stellen unter anderem zur Erstellung ethischer Leitlinien, zur Durchführung verpflichtender Schulungen für KI-Nutzerinnen und -Nutzer sowie zur Einführung interner Richtlinien zum Umgang mit KI.