Leserbrief „Haarsträubender Widersinn“

Betr.: Radfreigabe in der Hünefeldstraße

Blick Richtung Farbmühle.

Foto: Christoph Petersen

Die Freigabe der Hünefeldstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung ist nicht StVO-konform ausgeführt. Von Westen her wird zwar dem Radverkehr per Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ unter dem roten Verkehrszeichen 267 „Einfahrt verboten“ signalisiert: Hier darfst du weiterfahren.

Von Osten (Brücke Farbmühle) fehlt aber das vorgeschriebene Zusatzzeichen 1000-22 „Radverkehr in beiden Richtungen“, das Autofahrern signalisiert: Hier ist mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Da dieses Zusatzzeichen fehlt, müssen Autofahrer davon ausgehen, dass entgegenkommende Radfahrer illegale Geisterradler sind und entsprechend durch Hupen oder Ähnliches darauf aufmerksam machen.

An diesem haarsträubenden Widersinn ändern auch diverse (dreieckige) Hinweistafeln auf Radverkehr nichts – diese haben, wie der Name sagt, Hinweis- aber keine Anordnungsfunktion.

Norbert Bernhardt

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