Leserbrief „Warum keine Fahrradstraße eingerichtet ...“

Betr.: Diskussion über den Verkehr in der Hünefeldstraße

 Symbolbild.

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Foto: Rundschau

Die heftige Diskussion von Lesern und Redaktion zum Radverkehr in der Hünefeldstraße verwundert, ist dort doch zumindest formal alles korrekt so geändert worden wie im Radverkehrskonzept 2019 beschlossen. Wichtig zu wissen ist, dass der Radverkehr seit einer Reform der StVO im Jahr 1997 generell auf der Straße mitgeführt werden soll. Hochbordradwege sind nur seitdem noch in Ausnahmefällen zugelassen, da sie nachgewiesenermaßen erheblich gefährlicher sind (Ausfahrten aus Grundstücken, Konflikte mit Fußgängern, Nicht-Sichtbarkeit durch Autofahrer).

Zudem wurden Mindestmaße für solche Hochbordradwege eingeführt. Die engen Radwege in der Hünefeldstraße sind daher schon lange nicht mehr erlaubt. Einbahnstraßen müssen zudem seit 2009 bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich für den Radverkehr freigegeben werden.

In Richtung Elberfeld hatte die Stadt vor mehreren Jahren bereits gehandelt und die Straße für den Radverkehr freigegeben, so dass man dort nicht mehr auf dem Hochbordradweg fahren musste (Radwege sind nur benutzungspflichtig, wenn sie durch eines der blauen Schilder gekennzeichnet sind). Dies führte leider auch in der Vergangenheit schon zu unschönen Situationen, da Autofahrer diese Verbindung als Umgehung der B7 nutzen und dort entsprechend dicht auffahren, hupen und drängeln.

Auch in Richtung Barmen hat die Stadt nun endlich gehandelt, die Einbahnstraße in Gegenrichtung freigegeben und die Benutzungspflicht für den lebensgefährlichen Hochbordradweg aufgehoben. Die Straße ist auch breit genug, um normal an Autos vorbeizukommen. Das große Problem sind weiterhin Autofahrer, die die Straße als Umgehung der B7 nutzen und anscheinend die Verkehrsschilder, die auf die neue Situation hinweise, ignorieren. Auch mir rufen einige Autofahrer aus dem geöffneten Fenster entgegen „Radweg nutzen“.

Auch wenn alles formal korrekt umgesetzt wurde, bleiben Fragen offen. Normalerweise bleiben Radwege, die nicht mehr benutzungspflichtig sind, für den Radverkehr offen. Wer sich unsicher fühlt bei Gegenverkehr, sollte den alten Radweg freiwillig nutzen können. Warum das hier anders gemacht wurde, ist unklar. Zudem werden bei solchen zentralen Änderungen vorübergehend Schilder „Verkehrsführung geändert“ aufgestellt. Diese fehlen hier. Die „Achtung Radverkehr“-Schilder scheinen nicht auffällig genug zu sein.

In den ersten Wochen hätte die Verkehrssituation überwacht werden müssen (wie es zum Beispiel in der Friedrich-Ebert-Straße in Elberfeld der Fall war, als sie teilweise zur Fußgängerzone umgewandelt wurde). Hilfreich wäre es gewesen, wenn die Stadt (kleine) Rad-Piktogramme auf der Straße aufgebracht und Hinweisschilder „Radverkehr auf der Straße erlaubt“ aufgestellt hätte – gängige Praxis in vielen Städten.

Und nicht zuletzt bleibt die Frage offen, warum hier keine Fahrradstraße eingerichtet wurde, wie sie für den weiteren Verlauf am Hardtufer bis Landgericht vorgesehen ist. Fahrradstraßen werden für Verbindungen mit hohem Radverkehrsanteil eingerichtet und sind ein geeignetes Mittel, um Radverkehr in beiden Richtungen zuzulassen. Sie sind weiterhin für den Autoverkehr offen, aber Radfahrer können nebeneinander fahren und der Autoverkehr muss sich dem Radverkehr unterordnen.

Die Folge wäre, dass die Geschwindigkeit des Autoverkehrs erheblich verringert würde und sich Radfahrer (und Fußgänger) sicherer fühlen würden.

Peter Viebahn

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