Leser Gut sichtbar und deutlich lesbar

Betr.: verdreckte Verkehrsschilder in Beyenburg, Leserbrief, 4. Juli

Die Meinung von Herrn von Herff kann so keinesfalls hingenommen werden. Es ist nicht nur das gute Recht, sondern die Pflicht der Herren Hasenclever und Bialas, auf solche Missstände hinzuweisen und ein unverzügliches Abstellen zu verlangen. In der Straßenverkehrsordnung steht, dass Verkehrsschilder gut sichtbar und klar und deutlich lesbar sein müssen.

Roland Tann

(Rundschau Verlagsgesellschaft)