Kommentar zu Razzien gegen Hasspostings Kein einfacher Weg – aber ein notwendiger
Wuppertal · Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages hat die Polizei am Mittwoch auch in Wuppertal und Remscheid jeweils eine Wohnung durchsucht. Einer 42 Jahre alten Wuppertalerin wird vorgeworfen, personenbezogene Daten eines Polizeibeamten bei Facebook veröffentlicht und ein angeblich gegen ihn ergangenes „Todesurteil“ mitgeteilt zu haben
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und auch niedrigschwellige Vergehen werden ernst genommen und konsequent verfolgt“, begründete der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert den Einsatz. Es wäre schön, könnte man zumindest Teil eins seiner Aussage nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis zustimmen.
Wer nun meint, „Zensur“ und die „Beschneidung von Meinungsfreiheit“ zu wittern, liegt vollkommen falsch. Das Grundgesetz sagt es in Artikel 5 (1) klar und deutlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Aber eben auch unter (2): „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Im Klartext: Aufrufe zu Gewalt, Bedrohungen, üble Nachreden, Verleumdungen und Unterstellungen (um nur einige zu nennen) sind und bleiben Straftatbestände – auch online. Es war zweifelsohne ein schweres Versäumnis der Politik, den Betreibern (die nur auf die Einnahmen geguckt haben und noch nicht einmal angemessen Steuern zahlen müssen) nicht klipp und klar zu machen, dass sie verantwortlich dafür sind, was auf ihren Plattformen passiert.
Übrigens: Wer die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aufmerksam liest, braucht keine Sorge zu haben, dass die Meinungsfreiheit beschnitten wird, im Gegenteil. Wer aber Zensur sucht, braucht auch in Europa nicht weit zu fahren oder fliegen.
„Das Verbreiten von Hasspostings im Internet stellt kein Kavaliersdelikt dar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Jede und jeder, die von solchen Hasskommentaren betroffen ist, sollte sich bei der Polizei melden und Anzeige erstatten“, heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und Polizei.
Nein, es geht dabei nicht um schlechte Witze oder darum, andere Meinungen mundtot machen zu wollen, sondern, der Name sagt es, um (zum Teil anonymisierte) Hassbotschaften. Wer nicht will, dass die Gesellschaft verroht, muss den Weg der Anzeige gehen. Auch wenn er alles andere als einfach ist.