Fußball-Regionalliga WSV-Verwaltungsrat Norbert Müller zurückgetreten

Wuppertal · Norbert Müller hat seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat des Fußball-Regionalligisten Wuppertaler SV bekanntgegeben. Die Begründung im Wortlaut.

Das Logo des WSV.

Foto: WSV

„Betrifft: Austritt aus dem Verwaltungsrat des Wuppertaler SV

Die Funktion, die der Verwaltungsrat (VWR) des WSV zu erfüllen hat, ist die Arbeit des Vorstandes kritisch zu begleiten und ggf. Korrekturen zu verlangen. Unter Anwendung der Vorgaben aus unserer Satzung muss der VWR den Verein vor allen denkbaren Schäden bewahren. Wenn ich als Mitglied des VWR diese Kontrollfunktion, aus Gründen die nicht ich zu vertreten habe, nicht ausüben kann, bleibt mir nur mein Mandat niederzulegen. Offenbaren werde ich mich darüber nur der Mitgliederversammlung gegenüber!

In dem Kontext ist es mir wichtig klarzustellen, dass mein Austritt aus dem VWR in keiner Weise durch unseren Hauptsponsor bedingt ist! Im Gegenteil: Ohne Friedhelm Runge gäbe es den Verein nicht mehr und ohne seine finanzielle Unterstützung wäre der aktuelle Spielbetrieb auch nicht gesichert. Von ,mehr‘ könnten wir, ohne ihn, nicht einmal träumen!

Wird unser Traum vom Aufstieg allerdings wahr, braucht es aber mehr als nur Friedhelm Runge: Vor allen Dingen Professionalität in den Gremien des e.V.! Daher mein Weckruf jetzt, wo schon gefeiert wird, aber die Zeit für Korrekturen noch nicht abgelaufen ist.

Die Wahrung der Interessen des Vereins ist einzig Aufgabe und Pflicht des Vorstandes und Verwaltungsrates.

Im VWR ist die fehlende Professionalität besonders sichtbar und nicht nur, wenn es um die auf der Agenda stehende rechtliche Aufteilung des Vereins in einen ideellen und kommerziellen Bereich geht. Ohne fachliche Kompetenz kann dieser Prozess weder ,rechtssicher’ und auch nicht unter Berücksichtigung aller Vereinsinteressen durch den VWR mitgestaltet werden. Aktionismus ersetzt auch keine, zwingende externe Expertise!

Meinen Austritt aus dem VWR bedauere ich sehr, sehe aber nach nicht mehr zählbaren, zermürbenden und letztlich gescheiterten Versuchen sichtbare Fehlentwicklungen zum Nachteil des Vereins intern zu korrigieren, nur noch den Weg die Mitgliederversammlung des Vereins mit diesen Themen zu beauftragen. Das ist mein Verständnis demokratischer Abläufe in einem Verein. Nur die MV ist autorisiert, darüber zu entscheiden, ob die, durch ungenehmigtes Handeln entstandenen Effekte rückwirkend ,geheilt’ werden können und wie die Zukunft des Vereins nachhaltig gesichert werden kann.

Aber vielleicht sehen sich ja nun einige Protagonisten genötigt, die unabdingbaren Korrekturen noch vor der Mitgliederversammlung umzusetzen. Sollte dem so sein, dann wäre zumindest mein Ziel, welches ich in den letzten Monaten nicht erreichen könnte, damit auch erreicht und ,Not kennt kein Gebot‘ nehme ich dann für den hier von mir gewählten Weg als Rechtfertigung in Anspruch.“