17-Jähriger angeklagt WDG-Messerangriff: Prozess hat begonnen

Wuppertal · Am 22. Februar 2024 hatte es einen Amokalarm im Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium gegeben. Ein Schüler (17) soll vier Mitschüler mit einem Messer verletzt haben. Nun begann der Prozess gegen den Jugendlichen, die Staatsanwaltschaft wirft ihm vierfachen versuchten Mord vor.

Strafverteidiger Mustafa Kaplan.

Foto: Sabine Maguire

Bislang hat die Kammer zehn Verhandlungstage festgesetzt, am 4. Oktober will der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Blume das Urteil verkünden. Die Öffentlichkeit ist aufgrund des Alters des Angeklagten vom Prozess ausgeschlossen.

Der Schüler soll laut Anklage aus Heimtücke gehandelt haben, als er in den Morgenstunden den Pausenraum betreten und die Opfer mit dem Messer angegriffen haben soll. „Er soll seine Mitschüler angegriffen und in Hals oder Kopf gestochen haben“, so die Pressesprecherin am Landgericht, Dr. Helena Salamon-Limberg.

Staatsanwalt Patrick Penders auf dem Weg ins Gerichtsgebäude.

Foto: Sabine Maguire

Anfangs war von lebensgefährlichen Verletzungen die Rede, mittlerweile ist klar: Die verletzten Mitschüler hatten das Krankenhaus noch am gleichen Abend verlassen und sollen am Tag nach der Tat wieder in der Schule gewesen sein. Ein Kriseninterventionsteam hatte damals versucht, die Geschehnisse mit den Schülern aufzuarbeiten.

Der Angeklagte hatte sich kurz nach dem Übergriff auf seine Mitschüler mit dem Messer selbst schwer verletzt und war auf der Intensivstation behandelt worden. Mittlerweile, so war vor Prozessbeginn von Strafverteidiger Mustafa Kaplan zu hören, habe sich sein Mandant von den Verletzungen erholt. Die Staatsanwaltschaft wollte den Siebzehnjährigen von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten lassen.

Dem habe er damals nicht zugestimmt, so Kaplan, weil der Jugendliche „kurz nach der Tat schwer verletzt und mit anderen Dingen beschäftigt“ gewesen sei. Eine vorläufige Begutachtung nach Aktenlage scheint es dennoch gegeben zu haben, anders ließe es sich nicht erklären, dass die Staatsanwaltschaft von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgeht.

Der sei „ein hochintelligenter, introvertierter junger Mann“, so Mustafa Kaplan, der angespannt sei angesichts des Prozesses, aber auch froh, dass er sich der Sache nun stellen könne. „Der Ausgang ist ungewiss“, räumte Kaplan ein, mit einem Geständnis seines Mandanten sei aber zu rechnen. Der habe die Tat von Beginn an eingeräumt und bereits den zum Tatort geeilten Polizeibeamten gesagt, dass ihm das alles leid tun würde.

Der Siebzehnjährige habe sich bereits bei den Opfern entschuldigt und werde das erneut tun, wenn seine Mitschüler am zweiten Verhandlungstag als Zeugen gehört werden würden. Die Frage danach, ob möglicherweise Mobbing ein Tatmotiv gewesen sein könnte, will Mustafa Kaplan nicht beantworten. Damit müsse sich nun das Gericht inmitten einer umfangreichen Beweisaufnahme befassen.