Staatsanwaltschaft Wuppertal WDG: 17-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat gegen den 17-Jährigen, der am 22. Februar 2024 im Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium vier Mitschülerinnen bzw. Mitschüler angegriffen haben soll, Anklage erhoben. Ihm wird „vierfacher versuchter Mord, jeweils in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung“, vorgeworfen.

Das WDG nach der Evakuierung.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Annette Trapp

Zuvor seien die „umfangreichen Ermittlungen“ abgeschlossen worden, teilte Staatsanwalt Patrick Penders am Donnerstag (25. April 2024) mit. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet nun die Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts als Jugendschwurgericht. Die Anklage wurde am Mittwoch (24. April) eingereicht.

Der Antrag umfasst außerdem, dass die Untersuchungshaft fortgesetzt werden soll. „Weitere Angaben zu der Tat selbst sowie zu dem psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des minderjährigen Angeschuldigten nicht gemacht werden“, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Die Polizei hatte den Vorfall im Schulgebäude am Elberfelder Johannisberg als „Amoktat“ eingestuft. Es kam zu einem mehrstündigen Einsatz, an dem auch ein Spezialeinsatzkommando beteiligt war. Seinerzeit waren 614 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Dutzend Lehrerinnen und Lehrer vor Ort.

Der 17-Jährige, der bislang polizeitechnisch nicht in Erscheinung getreten war, sei in einen für Oberstufenschüler vorgesehenen Pausenraum getreten und habe „relativ unvermittelt auf vier Mitschüler im Alter von 16 bis 17 Jahre eingestochen“, hatte Bernd Huppert (stellvertretender Behördenleiter des Polizeipräsidiums Wuppertal) auf einer Pressekonferenz am 23. Februar berichtet.

Amok: SEK-Einsatz am Wuppertaler WDG​
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Amok: SEK am Wuppertaler WDG

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Foto: Christoph Petersen

Danach habe sich der Beschuldigte laut Zeuginnen und Zeugen selber verletzt. Ein Lehrer habe ihn dazu bewegt, das Klappmesser, das als mutmaßliche Tatwaffe gefunden worden war, niederzulegen. Er wurde verhaftet und unter Bewachung in ein Krankenhaus gebracht, später dann in eine Justizvollzugsanstalt verlegt.

Der 17-Jährige hatte zunächst eine gutachterliche Einschätzung abgelehnt. Sein Strafverteidiger Mustafa Kaplan begründete das damit, dass der Jugendliche „drei Tage nach dem Vorfall“ zu diesem Zeitpunkt „schwerverletzt und mit Fußfesseln am Krankenbett fixiert im Krankenhaus“ gelegen habe. Kaplan zog zudem Aussagen der Staatsanwaltschaft und Polizei in Zweifel.

Von Schülerinnen und Schülern gab es unterdessen Kritik am Ablauf des SEK-Einsatzes sowie am Verhalten einiger Journalistinnen und Journalisten vor allem von Boulevard-Medien.