Kredite Verbraucherkredit: Was ist darunter zu verstehen?

Ein Verbraucherdarlehensvertrag (auch als Verbraucherdarlehen oder Verbraucherkredit bezeichnet) bietet privaten Kunden besonderen Schutz: Er erfüllt verschiedene gesetzliche Anforderungen und weist sämtliche mit dem Kredit in Verbindung stehenden Gebühren transparent aus. In erster Linie handelt es sich bei Verbraucherkrediten um klassische Ratenkredite.

Mit einem Kredit erfüllen sich Privatpersonen sowohl kleine als auch größere Träume, zum Beispiel neue Möbel oder einen Urlaub.

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Verbraucherdarlehensvertrag: Kredit für Privatpersonen

Verbraucherkredite sind zumeist typische Ratenkredite, die Privatpersonen (Verbraucher) bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Sie dienen rein privaten Zwecken. Um die Interessen der Verbraucher zu schützen, unterliegen Verbraucherkredite strengen gesetzlichen Regelungen.

Die Vertragsform des Verbraucherdarlehensvertrags basiert auf den Verbraucherkreditrichtlinien der Europäischen Union. Die gesetzlichen Regelungen zu dieser Vertragsart waren vormals im Verbraucherkreditgesetz verankert. Mit Inkrafttreten des Schuldenmodernisierungsgesetzes wurden die Regeln für das Verbraucherdarlehen in das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 491 ff. BGB) integriert.

 Welche Mindestangaben gehören in einen Kreditvertrag?

Gemäß § 126 BGB erfordert ein Kreditvertrag immer die Schriftform sowie die Unterschrift beider Parteien. Darüber hinaus müssen im Kreditvertrag alle für den Kredit relevanten Konditionen aufgeführt sein. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben zählen:

  • Kreditrahmen (Nettokreditsumme)
  • Sollzins (Nominalzins)
  • Gebühren und weitere Kreditkosten
  • mögliche Versicherungskosten
  • Form der Besicherung
  • Art und Weise der Rückzahlung des Kredits

Ferner muss der effektive Jahreszins im Kreditvertrag ausgewiesen sein. Dieser bietet dem Kunden einen Überblick über die jährlichen Kreditkosten. Aus diesem Grund dient der effektive Jahreszins auch als direkte Vergleichsmöglichkeit zwischen verschiedenen Kreditangeboten. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Nicht alle Zusatz- und Nebenkosten sind im effektiven Jahreszins enthalten. Freiwillig abgeschlossene Versicherungen fließen beispielsweise nicht mit ein.

Warum spielt die Bonität eine wichtige Rolle?

Vor dem Vertragsabschluss ist zu klären, ob die im Verbraucherdarlehen festgelegten Zinssätze bonitätsabhängig sind. Das heißt: Eine Bank, die mit Kreditverträgen wirbt, muss nach § 6a der Preisangabenverordnung (PAngV) schon in der Werbung auf die Bonitätsabhängigkeit hinweisen.

In der Regel führen die Anbieter als Voraussetzung für die Kreditvergabe zusätzlich eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch, bei der sie das Zahlungsverhalten des Antragstellers durch Auskunfteien wie die Schufa überprüfen. Anhand der Daten ziehen Kreditoren Rückschlüsse darüber, ob der Verbraucher seine Rechnungen in der Vergangenheit immer pünktlich bezahlt hat oder nicht. Damit ein Kreditvertrag zustande kommt, ist der sogenannte Bonität-Score deshalb ein wichtiger Indikator.

Wie geht es nach dem Vertragsabschluss weiter?

Sobald der Kreditnehmer den Kredit bekommt, gilt der Kreditvertrag gemäß § 494 BGB als gültig. Dabei ist wiederum Folgendes zu berücksichtigen:

 1. Vorfälligkeitsentschädigung

Entschließt sich der Kreditnehmer dazu, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, kann der Kreditgeber nach § 502 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies gilt immer dann, wenn bei Vertragsabschluss ein gebundener Sollzins vereinbart wurde. Sollte der Kreditnehmer dem Kreditgeber bei Rückzahlung also Zinsen für den in Anspruch genommenen Kredit schulden, so muss er diese ebenfalls zurückzahlen.

Für den Fall, dass im Kreditvertrag Angaben zur Vertragslaufzeit und zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der vorzeitigen Entschädigung nicht hinlänglich erläutert wurden, entfällt der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung jedoch.

2. Widerrufsrecht

Daneben hat ein Kreditnehmer gemäß § 355 BGB bei Verbraucherkrediten grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Durch dieses erhält der Nutzer das Recht, den Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Als Voraussetzung gilt, dass die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag explizit festgehalten ist.

3. Zahlungsverzug

Bei einem Zahlungsverzug kann der Kreditgeber den Verbraucherkredit nicht ohne Weiteres kündigen. Um den Vertrag zu kündigen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Darlehensnehmer hat mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten nicht oder nicht vollständig gezahlt.
  2. Die noch ausstehende Gesamtsumme des Kredits muss dabei mindestens zehn Prozent der Gesamtsumme beziehungsweise fünf Prozent bei einer Vertragslaufzeit von über drei Jahren ausmachen.
  3. Bevor der Kreditgeber den Vertrag kündigen kann, muss er dem Kreditnehmer eine Frist von zwei Wochen einräumen, in der er seiner Zahlungspflicht nachkommen kann.

Für den Hausbau oder -kauf bieten Banken spezielle Bau- und Immobilienkredite an.

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Der Darlehensgeber muss den Darlehensnehmer außerdem darüber informieren, dass er den vollständigen Kreditbetrag zurückverlangt, wenn dieser die ausstehenden Zahlungen nicht fristgemäß tätigt.

Welche Arten von Verbraucherkrediten gibt es?

Die Bezeichnung „Verbraucherkredit“ bezieht sich auf die rechtliche Funktion von Krediten für Privatpersonen. Angeboten werden die Kredite aber oft unter anderen Namen. Zum Beispiel als:

  • Ratenkredit (für private Kunden)
  • Konsumentenkredit
  • Privatkredit
  • Urlaubskredit
  • Autokredit
  • Anschaffungskredit

Die Kreditnamen weisen nicht offensichtlich darauf hin, dass die Verbraucher hier geschützt werden müssen. Solange sich die Kredite jedoch an Privatkunden richten und einzig privaten Zwecken dienen, sind sie dem Wesen nach immer Verbraucherkredite.

Eine Sonderform des Verbraucherdarlehens ist das Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Diese Vertragsvariante findet Anwendung, wenn ein Verbraucher ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen möchte. Verbraucherdarlehen werden auch dann als Immobiliar-Verbraucherdarlehen bezeichnet, wenn sie durch eine Reallast oder ein Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek etc.) besichert werden.

Ausnahmen bilden die sogenannten Kleinkredite mit Kreditbeträgen von bis zu 200 Euro und Dispositionskredite (Kreditrahmen auf dem Bankkonto). Diese entsprechen nicht den Vertragsregeln für Verbraucherkredite. Gleiches gilt für Bau- und Immobiliendarlehen aus der öffentlichen Hand (wie durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau) sowie Arbeitgeberkredite. Sollte eine Privatperson ein Existenzgründerdarlehen aufnehmen, das einen Wert von 50.000 Euro nicht übersteigt, gelten wiederum die Regeln für Verbraucherkredite.

Verbraucherdarlehen: Beispiele aus der Praxis

Typische Verbraucherdarlehensverträge sind Kleinkredite oder Kredite für das Studium, bei denen das Darlehen nur kleine Beträge umfasst.

Studienkredite sind auf die finanziellen Bedürfnisse von Studierenden ausgerichtet. Viele Banken und Förderanstalten wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau bieten Studierenden Darlehen zu günstigen Konditionen an. Nicht selten benötigen Studierende heute einen Kredit, um sowohl die Studiengebühren als auch Lebenshaltungskosten abzudecken.

Verbraucherdarlehen werden auch aufgenommen, um etwa eine finanzielle Notlage zu überbrücken. Dabei möchte der Verbraucher hohe Zinsen, zum Beispiel auf einen Dispokredit, aber vermeiden. In der Regel sind Verbraucherkredite nicht zweckgebunden. Das heißt, dass der Nutzer den Kreditbetrag für unterschiedliche Anschaffungen verwenden kann. Mit einem Kleinkredit lassen sich unvorhergesehene Ausgaben abdecken – wie zum Beispiel für Reparaturen am Haus, an Geräten oder am Auto – ohne das Risiko einer langfristigen Verschuldung bei der Hausbank.