Statistisches Landesamt In Wuppertal gibt es 90 angemeldete Prostituierte
Wuppertal · In Wuppertal arbeiten insgesamt 90 Frauen als Prostituierte. Sie sind nach Angaben von Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt offiziell angemeldet.
Von den 90 Frauen sind demnach 72 zwischen 21 und 44 Jahre alt. 28 von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit, alle anderen nicht. Die meisten Prostituierten gibt es in Köln (982), Bielefeld (818), im Kreis Mettmann (779), in Essen (653) und in Düsseldorf (551). In Remscheid sind es 26, in Solingen 16. Im Jahr 2023 waren es in Wuppertal 89 Frauen, die der Sexarbeit nachgingen. Zur Zahl nicht angemeldeter Prostituierter liegen keine Angaben vor. Auch in der bergischen Metropole wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Ende 2023 waren in Nordrhein-Westfalen 8.159 Personen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) angemeldet und damit 740 (bzw. 10 Prozent) mehr als zum Jahresende 2022. „Damit die Zahl der gemeldeten Prostituierten das dritte Jahr infolge gestiegen, bleibt aber um 13,9 Prozent unter dem Stand zum Jahresende 2019, vor Beginn der Corona-Pandemie, damals 9.472“, so Information und Technik NRW.
Und weiter: „Ende 2023 hatten 40,4 Prozent der in NRW gemeldeten Prostituierten eine rumänische Staatsangehörigkeit; 18,2 Prozent waren Deutsche. Am dritthäufigsten hatten Prostituierte die bulgarische Staatsangehörigkeit (12,3 Prozent); es folgten spanische (5 Prozent) und polnische (4,9 Prozent) Staatsangehörige. Rund drei Viertel (78,1 Prozent) der angemeldeten Prostituierten waren zwischen 21 und 45 Jahre alt. 18,1 Prozent waren 45 Jahre oder älter und weitere 3,8 Prozent waren 18 bis 20 Jahre alt.“
Die Ergebnisse der Statistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz basieren laut Statistischem Landesamt auf den Angaben der für die Anmeldungen zuständigen Behörden: Für die Prostituierten besteht seit dem 1. Juli 2017 eine Anmeldepflicht.
„Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. In diesem Gespräch soll die Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Prostituierte erhält über die Anmeldung eine Bescheinigung. Diese muss sie immer mit sich führen und einem Vermieter, Betreiber oder Escort-Agentur vorlegen“, heißt es unter www.prostituiertenschutzgesetz.info.