Erhebung des BdST Wuppertal bei Hundesteuer in NRW weit vorn
Wuppertal · Wuppertal hat in diesem Jahr die Hundesteuer zwar nicht erhöht, liegt aber im Vergleich der Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen weiter auf den vordersten Plätzen. Das geht aus einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW hervor.
Für den ersten Hund müssen demnach in Wuppertal 160 Euro gezahlt werden – das bedeutet Rang fünf gemeinsam mit Mülheim an der Ruhr. Davor rangieren nur noch Hagen (180 Euro), Bochum, Wülfrath (jeweils 168 Euro) und Bonn (162 Euro). Solingen verlangt 151,2 Euro, Remscheid 132 Euro. Am wenigsten muss in Verl (24,6 Euro) gezahlt werden.
Ein ähnliches Bild zeigt sich laut Steuerzahler-Bund mit Blick auf den ersten „gefährlichen“ Hund. Hierbei werden in Wuppertal, Schwelm, Nörvenich und Swisttal jeweils 1.000 Euro erhoben – ebenfalls Platz fünf hinter Solingen und Heimbach (jeweils 1.200 Euro), Hürtgenwald (1.161,60 Euro) und Siegburg (1.100 Euro). In Remscheid sind es 660 Euro. Schlusslicht ist Legden mit 120 Euro.
„Der jährliche BdSt-Hundesteuervergleich aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zeigt in diesem Jahr, dass 30 Kommunen die Hundesteuer erhöht haben. Sieben Kommunen haben die Steuer für gefährliche Hunde sogar neu eingeführt“, heißt es. „Hiermit setzt sich der Trend fort, Hundehalter immer stärker zur Kasse zu bitten. Eine Gegenleistung für Hunde dürfen sie nicht erwarten: Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden und kann somit frei verwendet werden. So wundert es nicht, dass die Städte und Gemeinden in NRW hartnäckig an dieser Steuer festhalten.“
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen fordert die Abschaffung der Hundesteuern: „Bagatellsteuern sind nicht mehr zeitgemäß. Der Verwaltungsaufwand für ihre Erhebung und Kontrolle ist hoch und sie leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Sicherung der Kommunalfinanzen.“
In 111 Städten und Gemeinden wird laut BdST „eine Vergünstigung des Steuersatzes bei bestandenem Wesenstest angeboten. Vier weitere Städte und Gemeinden bieten eine Vergünstigung nur unter bestimmten Voraussetzungen an, zum Beispiel Tierheim-Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (Horn-Bad Meinberg, Ascheberg, Nettersheim, Warburg).“