Tödlicher Radfahrer-Unfall auf der Berliner Straße Scheinheilige „Abstand“-Aktionen
Betr.: Seitenabstand beim Überholen von Radlern
Nun hat es auf der Berliner Straße den ersten tödlichen Radunfall 2020 gegeben, offenbar wegen unzureichendem Seitenabstand. Und genau deshalb malt die Stadt jede Menge benutzungspflichtige Radwege und „Schutz“-Streifen auf die Fahrbahn, wo der Radfahrer zwischen parkenden und überholenden Autos eingequetscht wird.
Weder kann der Radfahrer einen Meter Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen einhalten, um nicht gegen eine geöffnete Autotür zu knallen. Noch hat der überholende Verkehr Platz, um den gesetzlichen Seitenabstand (1,50 Meter) einzuhalten. Da nutzen auch die scheinheiligen „Liebe braucht Abstand“-Aktionen nichts.
Dass der Radweg dann alle paar hundert Meter an der nächsten Haltestelle oder Kreuzung aufhört, ist nur noch das Tüpfelchen auf dem „i“ und bescheinigt den Verkehrsplanern ein Totalversagen im Sinne eines sicheren Radwegenetzes.
Im Grunde muss für einen sicheren Radweg eine Fahrspur (3,50 Meter) geopfert werden: ein Meter Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen rechts, ein Meter für den Radfahrer selbst, und 1,50 Meter Sicherheitsabstand zu überholenden Fahrzeugen links.
Alles andere ist Kappes, dann gehören Radfahrer mit einem Meter Abstand zum Bordstein auf die Fahrbahn.
Norbert Bernhardt