Leserbrief „Der hat keinen Parkplatz mitgekauft“

Wuppertal · Betr.: Klimakleber und Autofahrer

Symbolbild.

Foto: Rundschau

Ich bin manchmal Radfahrer (E-Bike), oft Fußgänger, regelmäßiger Autofahrer (110kw/1,5 t leer). Ich habe zwei Rollstuhlfahrer in der Familie.

Es wird gegen Personen, die sich auf Fahrbahnen festkleben („Klimakleber“), Gewalt angewandt. Zur Rechtfertigung wird dann (in diesem Zusammenhang alberne) Notwehr herbeigezerrt. Geht’s noch? Nehmen wir mal Fußgänger (mit Krücken, Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen) die auf den zugeparkten Wegen nicht vorwärtskommen und schon gar nicht aneinander vorbei: Handeln die auch in Notwehr, wenn sie gegen die Autos vorgehen?

Im Fall der „Klimakleber“ werden Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben der Autofahrer nicht bedroht. Wenn es kein Notfall-Krankenwagen ist, auch nicht indirekt. Vielleicht kommt man mal zu spät. Das passiert in vielen Lebenslagen, die Bundesbahn macht die Verspätung zum Prinzip. Autos produzieren jeden Tag sehr viele Staus. Rollstuhlfahrer und Kinderwagen auf der Fahrbahn: Das ist lebensgefährlich.

Nein, ich halte von der Kleberei auf Fahrbahnen nicht viel, obwohl sie hehre Ziele haben. Von Autos auf Gehwegen halte ich aber noch weniger.

Es bleibt festzuhalten: Wer ein Auto kauft, der hat keinen Parkplatz mitgekauft. Für den Parkplatz muss man zahlen oder man muss längere Wege (zumutbar sind m.Es. bis 800 m für junge Menschen ohne Behinderung) hinnehmen, gegebenenfalls muss man umziehen. Es muss aber ein praktiziertes Recht der Zwillingskinderwagen etc. geben auf Gehwegen aneinander vorbei zu kommen. Dazu braucht es mindestens eine Breite von 1,20 Meter. Ich glaube, das Straßenverkehrsrecht sieht noch mehr vor. Wer dagegen verstößt, der gehört abgeschleppt, um den Gehweg freizumachen – ein Knöllchen wird da wohl nicht reichen.

Bernd Ackermann (der wegen Parkens auf dem Gehweg vor vielen Jahren auch mal ein Knöllchen bekam)

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