Gelpe-Verein zum Thema Hipkendahl „Wir sollten das Tafelsilber Wuppertals schützen“
Wuppertal · In einem offenen Brief an das NRW-Umweltministerium wenden sich der Wuppertaler Gelpe-Verein gegen die Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 1295 – Hipkendahl. Der Wortlaut.
„Sehr geehrter Herr Minister Krischer,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Haase,
im Namen des Vorstandes des Gelpe-Vereins e.V. möchten wir Ihnen mit einem offenen Brief unsere Bedenken zu der im Raum stehenden Beschlussvorlage des Rates der Stadt Wuppertal eines Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan 1295 zu einer Wohnbebauung auf dem Gelände und in Anlehnung an die kleine Siedlung Hipkendahl zu einer wohlüberlegten Entscheidung vortragen.
Das Gelpetal stellt einen ziemlich einzigartigen Kultur- und Naturraum dar, wo sich aus einem für die historische Entwicklung des bergischen Raumes ehemals wichtigen Schwerindustriegebiet (Hämmer, Schleifkotten, Textil etc.) ein lebendiger Naturlebens- und -erlebnisraum entwickelt hat. Ja, das Gelpetal ist mehr als nur Natur. Das Gelpetal ist unter DE-4709-303 ,Gelpe und Saalbach‘ als FFH-Gebiet ausgewiesen.
Der gemeinnützige Verein möchte in den nächsten Jahren den Natur- und auch den geschichtlichen Denkmalraum näher an die Bevölkerung rücken, da diese Kombination ziemlich einzigartig ist. Die fast fünfhundertjährige Geschichte des Industrieraums mit seiner sehr seltenen, sehr hohen Verdichtung an Hämmern und Schleifkotten hat aber auch die unschöne Historie, dass wir die Natur des Gelpetals jahrhundertelang mit Füßen getreten haben, da die Eingriffe in die Natur durch Hämmer, Kokereien und Schleifkotten sehr schwerwiegend gewesen sind, sicherlich dramatischer als die späteren Auswüchse an der Ruhr.
Bereits Anfang des 18. Jahrhunderts mussten die Unternehmer Kohle ins Tal schleppen lassen, da die jahrtausendealten Rotbuchen-Wälder verkokst worden sind. Dennoch hat sich das heute schöne und reizvolle Tal in den letzten 50 bis 70 Jahren, seit Ende des 2. Weltkrieges erholen können, um dann vor rund 30 Jahren auch den Status eines europäischen FFH-Schutzgebietes zu erlangen.
Das zusammenhängende System aus größeren und kleineren Bächen und zahlreichen Siepen, die nur zeitweise Wasser führen, ist in dieser Ausprägung selten geworden. Die Vielfalt der heutigen Standorte im Tal bietet Lebensraum für viele typische, zum Teil sehr seltene Tiere und Pflanzen wie den Europäischen Edelkrebs, die Große Teichmuschel, den Feuersalamander, die Wasseramsel, den Schwarzspecht, den Eisvogel, den schwarzen Fischreiher und u.a. die heimischen Orchideen, um nur einige Arten zu benennen, die besonders geschützt werden sollen.
Der gemeinnützige Gelpe-Verein e.V. möchte der Bevölkerung die schöne Natur, aber auch die wirtschaftliche Geschichte dieses in seiner Art in Europa ziemlich einzigartigen Erholungsgebietes näherbringen. Hierzu planen wir in den nächsten Jahren, die Informationen des Kulturlehrpfads von Herrn Viehweg, der die industrielle Geschichte des Tals in den 70er Jahren zusammengetragen hat und 1980 mit der Einrichtung des Lehrpfads zahlreiche Tafeln aufgestellt und die Geschichte lesbar gemacht hat, diese Tafeln und den Lehrpfad didaktisch modernisiert zu erneuern und mit den Informationen zum Naturschutzgebiet zu verknüpfen, sodass das historische und ökologische Wissen für die Besucher unterhaltsam zu einem Verständnis geführt werden kann.
Gleichzeitig werden wir in unserem Jahresprogramm Führungen zu diesen Themen anbieten. Ja, wir freuen uns über interessierte Gäste im Tal, sollten aber stets im Auge behalten, dass das sehr lange stark geschundene Tal heute den menschlichen Schutz benötigt, den unsere Vorgänger aus fehlendem Verständnis für Ökologie und Naturschutz unterlassen haben.
Das reizvolle Gelpe-Tal und seine Hanglagen geprägt von Karg-Wiesen soll auch in 20 bis 25 Jahren für unsere Kinder noch reizvoll sein, sodass heute eine massive Versiegelung von Landschaftsschutzflächen für eine Urbanität an der falschen Stelle nicht mehr ins Landschaftsbild passt. Auch unsere Kinder und Enkel sollten die geplanten Flächen des Vorhabens und das daran unmittelbar angrenzende FFH-Gebiet in 20 - 25 Jahren noch als reizvoll loben können, wie es der zuständige Mitarbeiter aus dem Wuppertaler Stadtplanungsamt in der Bezirksvertretung vorgetragen hat.
Die Planung am Hipkendahl auf einer Fläche von 82.000 Quadratmetern wird einen massiven Eingriff im Randbereich der Zuläufe (Siepen) des schutzwürdigen Gewässers Gelpe darstellen. Die Folge einer Bebauung mit der Größe von mindestens 200 bis 300 Wohneinheiten in Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern in der vorhandenen groben Hanglage wird zu einer Versiegelung von mindestens ca. 30 bis 35 Prozent der Fläche oder auch zu mehr führen. Bei immer öfter auftretendem Starkregen hat das zur Folge (wie zuletzt am Dienstag, dem 21. Mai 2024, wo große Teile der Wuppertaler Innenstadt unter Wasser standen), dass dieses nicht gefilterte und durch die übliche Straßen- und Alltagsnutzung verschmutzte Oberflächenwasser in der starken Hanglage nicht aufgefangen und zurückgehalten werden kann und somit beständig in die Gelpe des zu schützenden FFH-Schutzgebietes fließt.
Der Hipkendahler Siepen als Teil des Schutzgebiets ist ca. 100 Meter vom Planungsgebiet kartiert, wobei anzumerken ist, dass die Kartierungen der Siepen, die in die Gelpe fließen, lücken- und fehlerhaft sind, da die Siepen bereits oberhalb der heute festgehaltenen Punkte in den FFH-Karten erkennbar als Quellen austreten, sodass das betreffende FFH-Schutzgebiet nicht voll umfänglich in den Karten erfasst ist. Das mag bei der Kartierung fehlerhaft erkannt und berücksichtig worden sein, da es eben besonders ist, dass diese Siepen im bergischen Schiefergebirge nicht ständig Wasser führen, aber dennoch vor Ort sind und ein Teil des FFH-Schutzgebietes ausmachen.
Der Rat der Stadt Wuppertal sollte schon länger das Maßnahmenkonzept (MAKO) zum FFH-Schutzgebiet Gelpe-Saalbach verabschiedet haben, den die EU-Kommission seit 2011 fordert und der gerade solche Bauvorhaben verhindert. Auch ist die Stadt Wuppertal im MaKo zur Natura 2000 aus 04/2021 aufgefordert, weitere FFH-Flächen auszuweisen, was allein mit der ordnungsgemäßen Kartierung des bestehenden FFH-Gebiets Gelpe-Saalbach möglich wäre, wenn die bestehenden Siepen in die Flächen eingebunden werden.
Wir alle wissen, dass es keinen 100-prozentigenigen Schutz vor allen Naturgewalten geben kann und wird, aber wir müssen mit unserem heutigen Wissen, Maßnahmen jeglicher Art vermeiden, die zu weiteren Schäden in der Natur führen werden, wie sie bei dieser geplanten Bebauung zu erwarten sind. Da ein Schutz des FFH-Gewässers Gelpe von verunreinigtem Oberflächenwasser dieses Vorhabens nicht baulich gewährleistet werden kann (Hanglage von ca. 10 bis 14 Prozent Gefälle, der nächste Sammler vom tiefsten Punkt des Vorhabengebiets liegt ca. 30 Meter oberhalb) ist auch darauf hinzuweisen, dass die ca. 20 Anwohner im Gelpe-Tal, die seit mehreren hundert Jahren ihre Trinkwasserversorgung ausschließlich über ihre oberflächlichen (Schicht-)Wasserbrunnen beziehen, dann ans städtische Trinkwassernetz angeschlossen werden müssten, was baulich einen weiteren, schweren Eingriff ins FFH-Schutzgebiet durch notwendige Baumaßnahmen bedeuten wird.
Geschichtlich ist die Siedlung Hipkendahl vor ca. 300 bis 400 Jahren entstanden, vermutlich nach dem 30-jährigen Krieg, als viele Hofschaften im kriegsverwüsteten Land angelegt wurden, wie das die Einbettung am Standort vermuten lässt. Entgegen den anderen Siedlungen auf den Wuppertaler Südhöhen gab es aber in 400 Jahren keine weitere Urbanisation am Standort Hipkendahl, was auch die geographische, städtebauliche und geologische Kante im Raum verdeutlicht. Auch unsere Vorfahren waren, wie die Historie des Gelpetals zeigt, nicht zimperlich mit der Natur und haben sich ,biblisch gesegnet‘ die Erde untergetan.
Also mag es andere Gründe gegeben haben, warum sich der Hipkendahl, nahe am damals sehr erfolgreich prosperierenden Industriegebiet Gelpetal, wo ,kleiner‘ Wohlstand durch Arbeit und Handel (Anmerkung: die Ronsdorfer Sensen aus dem Tal waren damals ein wichtiger Exportschlager in dem Hanseverbund) mit Schmiedeprodukten und damit Einkünften gegeben war, nicht als urbaner Standort entwickelt hat. Hierüber könnte man städtebaupolitisch und geologisch philosophieren. Es passte halt damals so wenig wie heute, wobei die heutigen großen Probleme ganz anderer Natur sind.
Bei einer derart massiven Bebauung mit Wohnungen werden mehrere Anforderungen nicht in den Griff zu bekommen sein. Nicht zu lösen sind:
● die Entwässerung von Oberflächen- und Schmutzwasser über 30 Meter Höhenunterschied auf das Niveau der Hahnerberger Straße
● der notwendige Lärmschutz an der L418 für eine zu lässige Lärmemission auf 30 dB nachts für die baulich nach Nordwest ausgerichteten Schlafzimmer
● die verkehrliche Erschließung
● der Klimaschutz
● die Beeinträchtigung der Flora und Fauna durch den Wegfall des bisher dort vorhandenen Landschaftsschutzgebietes am unmittelbar angrenzenden FFH-Schutzgebiet Gelpe-Saalbach
● Verlust des Versickerns von Regen in die Wiesenlagen, um verzögert das Regenwasser dem Wald und Wasser-Öko-System zuzuführen.
Erste private Tabellen der verlorenen Wassermengen bedürfen noch einer gutachterlichen Prüfung, aber sind die erkannten Verlustmengen von Regenwasser durch eine Versiegelung als massiv zu bezeichnen. Um nur einige der kritischen Punkte anzuführen.
Sicher ist die Stadtverwaltung Wuppertal angehalten, ausreichend Raum für die Entwicklung von Wohnraum vorzuhalten und anzubieten, aber bei ca. 360 Hektar Revisionsflächen in Wuppertal und ca. 11.000 leerstehenden Wohnungen in Wuppertal gibt es ausreichende, alternative Gründe, keine Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet zu versiegeln.
Die vorhandenen Konversionsflächen, die einer Wohnbaunutzung zugeführt werden können, lösen keine massiven negativen Auswirkungen auf ein FFH-Schutzgebiet sowie ein wichtiges Naherholungstal für rund 1,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet des Gelpetals aus.
Das von angeblich 31 durch die Verwaltung untersuchten Flächen nur drei ,nutzbar‘ sein sollen, darunter der Standort Hipkendahl, ist für den Vereinsvorstand, der teilweise selbst in der baulichen Projektentwicklung tätig ist, nicht vorstell- und nachvollziehbar. Gleichzeitig weist die Stadt Wuppertal zwei weitere Flächen in vergleichbarere Lage wie die Fläche am Hipkendahl für die Ausweisung von Gewerbeflächen aus. Beide Flächen (1. Lichtseheid und 2. Dorner Weg) grenzen ebenfalls unmittelbar am FFH-Schutzgebiet an, wo dieselben Gegebenheiten zum Oberflächenwasser und zum versickernden Regenwasser gelten, wie zuvor zur Planungsmaßnahme am Hipkendahl aufgeführt.
Wir sollten das Tafelsilber Wuppertals, das Gelpetal und sein Umfeld schützen, da die wirtschaftliche Historie dieses Tals die Geschichte und sein heutiger Naturraum unsere Zukunft ist. Nur die bereits in Wuppertal versiegelten Flächen sollten mit einer gewünschten, neuen Wohnbaunutzung beplant und die im Landschaftsschutz- und am Naturschutzgebiet liegenden Flächen unversiegelt belassen werden.
Unser über 500 Jahre erfolgter Raubbau an Boden und Natur muss gestoppt werden, um die beginnende Klimakatastrophe zu entschleunigen, da die Menschheit dummerweise nur diesen Planeten zum Überleben hat und nutzen kann. Und Natur- ist gleichzeitig unser Klimaschutz.
Trotz knapper Kassen der Stadt wäre es wünschenswert, den hier mit einer Wohnbebauung überplanten Bereich am Hipkendahl stattdessen als Obststreuwiese oder mit Wald neu aufzuforsten, aber mindestens die unversiegelten Feld- und Wiesenflächen als Karg-Wiesen zu erhalten, damit Wasser versickern kann, um beständig freigesetztes C02 aufzufangen, damit der kühlende Effekt des Gelpetals als natürliches Kalttal im Interesse der Wuppertaler Ortschaften Ronsdorf und Cronenberg, z.T. auch Elberfeld und Barmen sowie des Remscheider Ortsteils Hasten ebenfalls erhalten bleibt, da zukünftig die Stadtkühlung eine weitere große Aufgabe im eingetretenen Klimawandel ist.
Auch der Wuppertaler Wald ist gesundheitlich bereits schwer getroffen und in der Zukunft hilft jeder Quadratmeter mehr Wald unseren Lebens- und Klimaraum zu schützen. Der Klimawandel ist eingetreten und wir sollten mit vielen möglichen, wenn auch kleinen Maßnahmen Hilfen schaffen, die Auswirkungen abzufedern, um weitere große Schäden zu vermeiden.
Ergänzend möchten wir Interesse unseres Vortrages eine Aussage des Rheinischen Landwirtschaftsverbands aus seinem Schreiben vom 10. Juli 2024 an den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal zu dem Handlungsprogramm Gewerbeflächen zitieren, als der Verband vorträgt:
,Im Landesentwicklungsplan (LEP) sind unter Punkt 7. 5-2 Ziele festgelegt, die durch die nunmehr im Rahmen des aufgelegten Gewerbeflächenkonzept Wuppertal im Widerspruch stehen. Im Landesentwicklungsplan heißt es unter vorgenanntem Punkt wie folgt: Grundsatz Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und Betriebsstandorte.
Die im Freiraum liegenden, von der Landwirtschaft genutzten Flächen, sollen als wesentliche Grundlage für die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen erhalten werden. Wertvolle landwirtschaftliche Böden mit besonders hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit oder besondere Eignung für eine landwirtschaftliche Nutzung sollen für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht in Anspruch genommen werden.‘
Unter den Erläuterungen wird darüber hinaus folgendes ausgeführt:
,Zu 7. 5-2 Erhalt landwirtschaftliche Nutzflächen und Betriebsstandort. Die Agrarstrukturellen Erfordernisse sollen bei der Abwägung konkurrierender Nutzung berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit sollen für andere Nutzungen keine Flächen in Anspruch genommen werden, die eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit besitzen oder in anderer Weise für die Landwirtschaft besonders wertvoll sind.
Die natürliche Bodenfruchtbarkeit bezeichnet das natürliche Vermögen von Böden zur nachhaltigen Pflanzenproduktion. Da diese Fähigkeit weitgehend unabhängig von Kulturmaßnahmen wie Düngung, Humuswirtschaft und Be- oder Entwässerung ist, haben Böden mit hoher Bodenfruchtbarkeit für die Landwirtschaft einen besonderen Wert. Ab einer Bodenwertzahl von über 55 Punkten gelten Böden als besonders fruchtbar.
Auch landwirtschaftliche Flächen unterhalb dieser Bodenwertzahl können für die Landwirtschaft eine besondere Bedeutung haben. Dies kann insbesondere dann gegeben sein, wenn
- sie nach Lage, Form und Größe sowie ihren Eigenschaften ein wichtiger Bestandteil in der wirtschaftlichen Struktur eines landwirtschaftlichen Betriebes
- oder der allgemeinen Agrarstruktur sind
- oder eine zweckgemäße Erschließung der Flächen vorhanden ist.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen der Agrarstruktur, beispielsweise durch neue Verkehrstrassen, sollen auch künftig durch Bodenordnungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die Erhaltung und die Weiterentwicklung der Betriebsstandorte sind als Ausgangspunkte der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung von herausragender Bedeutung.
Im Gebiet der Stadt Wuppertal sind oftmals hochwertige Böden mit hohen Bodenpunktzahlen anzufinden. Unter Zugrundlegung der zuvor gemachten Ausführungen sind gerade diese Flächen besonders schützenswert.‘
Eine weitere Flächenversiegelung, wie am Hipkendahl vorgesehen, ist hier völlig kontraproduktiv. Hier sei auch auf den städtischen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1295 – Hipkendahl (Drucksache-Nr. V0/0315/24 vom 18. März 2024) verwiesen, der bereits negative langfristige Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung feststellt.
Da gerade der LEP fortgeschrieben wird, sollten die Bedenken wegen der Ausweisung von weiteren zu versiegelnden Gewerbeflächen von mehr als 120 Hektar plus diesen 8 Hektar für den Wohnungsbau in einer ,reizvollen Lage‘ vorgetragen werden. Weniger wäre mehr und die alternative Nutzung von bereits versiegelten Flächen zu bevorzugen, sodass die Lage im Hipkendahl für die Natur und für alle Besucher immer und dauerhaft reizvoll bleibt.
Wir freuen uns im Interesse des Gelpetals, wenn Sie unsere Bedenken und Anregungen für eine Entscheidung gegen einen Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 1295 erkennen und durch eine externe Mahnung an die Wuppertaler Stadtverwaltung und dessen Stadtrat diese ernsthaften Bedenken unterstützen, sodass der Stadtrat und sein Bauausschuss im Interesse des Umweltschutzes und auch damit für seine Bevölkerung sinnvoller entscheiden können und das Vorhaben heute und zukünftig in Gänze aufgeben.
Sinnvoll wäre langfristig die Ausweisung einer Bauverbotszone am Rande und oberhalb des FFH Schutzgebietes Gelpe-Saalbach, da jegliches Oberflächenwasser aufgrund der im Bergischen Land gegebenen Geografie und Geologie mit steilen Hängen stets ins FFH-Schutzgebiet e!ndringen wird.
Gerne begrüßen wir Sie zu einem Besuch im Wuppertaler Schatzkästchen, dem Gelpetal.
Jürgen Kämper
Vorsitzender Gelpe-Verein e.V.“