Tanztheater Binder vs. Stadt: Kein Mediationsverfahren
Wuppertal · Im arbeitsrechtlichen Prozess um die fristlose Kündigung der Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters, Adolphe Binder, wird es nicht zu dem vom Richter angeregten Güterichterverfahren (eine richterliche Mediation zwischen den Parteien) kommen.
Das teilten die Parteien heute (18. September 2018) mit.
Während das Tanztheater in Abstimmung mit der Stadt als Gesellschafterin dem Vorschlag zugestimmt hat, lehnten Binder und ihr Anwalt Ernst Eisenbeis dies ab. "Das macht nur Sinn", so Eisenbeis auf Rundschau-Nachfrage, "wenn beide Parteien ergebnisoffen in das Verfahren gehen." Daran habe er nach den Äußerungen von Johannes Slawig jedoch erhebliche Zweifel. "Dann ist so eine Mediation nicht zielführend, sondern nur verzögernd." Slawig hatte vor anderthalb Wochen in der WZ eine Rückkehr Binders ins Tanztheater kategorisch ausgeschlossen.
Somit wird der arbeitsrechtliche Prozess jetzt öffentlich fortgesetzt. Ein Termin dafür ist noch nicht angesetzt.
Unterdessen hat Adolphe Binder in einer öffentlichen Mitteilung zu ihrer Entscheidung Stellung nehmen. Wir veröffentlichen im nachfolgenden die Erklärung im Wortlaut:
"Selbstverständlich war ich bereit, wie vom Arbeitsgericht vorgeschlagen, an einem ergebnisoffenen, richterlichen Meditationsverfahren teilzunehmen. Dies verband ich mit der Hoffnung, dass mein Beitrag zur künstlerischen Weiterentwicklung des Tanztheaters eine objektive Bewertung erfährt und der scheidende Geschäftsführer, Dirk Hesse, die Gelegenheit nutzt, die Haltung des Theaters, im Interesse der Zukunft des Tanztheater Wuppertal Pina Bausch, der Tänzer und des geplanten Pina Bausch Zentrums noch einmal zu überdenken.
Bedauerlicherweise haben die Verantwortlichen sowohl im und nach dem Gütetermin vom 4.9. selbst als auch im Anschluss durch mehrere Erklärungen gegenüber den Medien deutlich gemacht, dass sie in ein Güterichterverfahren nicht ergebnisoffen eintreten würden. Unter anderem wurde meine Rückkehr auf meinen Arbeitsplatz kategorisch ausgeschlossen. Angesichts dieser Haltung vermag ich als Klägerin nunmehr keinen Sinn in der Durchführung eines Güterichterverfahrens zu erkennen, da die Voraussetzung für ein solches Verfahren ist, ein Ergebnis nicht von Vornherein auszuschließen. Im vorliegenden Rechtsstreit baten wir daher das Gericht, dem Verfahren Fortgang zu geben.
Meine Berufung zur Intendantin des Tanztheaters Wuppertal-Pina Bausch war mit dem Auftrag verbunden, einen künstlerischen Transformationsprozess zu gestalten. Das Erbe von Pina Bausch sollte gepflegt und gemeinsam mit den Tänzern und allen anderen Mitarbeitern ein neues, innovatives und zukunftsweisendes Profil erarbeitet werden. Allen Beteiligten war klar, dass dies insbesondere wegen der überragenden Bedeutung des künstlerischen Schaffens von Pina Bausch, eine sehr schwierige Aufgabe darstellt.
Ich habe diese künstlerische Herausforderung mit großer Freude und im Vertrauen darauf angenommen, dass auch das Tanztheater und die Stadt Wuppertal diese Veränderung wünscht und tatkräftig unterstützen wird.
Das Theater hat das Erbe von Pina Bausch in den letzten 9 Jahren hervorragend verwaltet; aber eben nur verwaltet. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die neu geschaffene Position der Intendanz mit dem Aufbau neuer, sinnhafter Strukturen verbunden werden muss, um mir als Intendantin die Gestaltungsspielräume zu gewähren, die an allen deutschen Bühnen mit dieser Position verbunden werden, und die erst die gemeinsame Leitung eines Theaters und die Umsetzung meiner Aufgabe möglich machen.
Leider musste ich feststellen, dass das von der Stadt mir gegenüber formulierte Konzept der Theaterleitung, das auch von der Geschäftsführung nach innen und außen kommuniziert wurde, faktisch nicht gewollt und umgesetzt wurde. Dadurch entstand für das Theater eine schwierige Problemlage. So hat sich die Geschäftsführung geweigert, den Konflikt, der sich durch die mir arbeitsvertraglich zugesicherte Alleinverantwortung in allen künstlerischen Fragen und dem letztendlichen Entscheidungsrecht der Geschäftsführung ergibt, im Rahmen einer Geschäftsordnung zu klären. Auf diesem Wege hätte eine für alle Beteiligten transparente Regelungen der diversen Entscheidungs- und Verantwortungsbereiche geschaffen werden können, die dem Transformationsprozess den organisatorischen Rückhalt gegeben hätten. So aber hat es eine gemeinsame Theaterleitung nie gegeben.
Trotz der widrigen Umstände habe ich meine Pflichten als Intendantin vollständig und gerne erfüllt. Es gelang mir in einer gelungenen ersten Saison, u.a. zwei neue Stücke zur Uraufführung zu bringen, die in einer intensiven Zusammenarbeit mit den Tänzer*innen und neuen Choreografen entstanden sind. Beide Premieren fanden weltweit Beachtung und haben bewiesen, dass das Ensemble des Tanztheater Wuppertal Pina Bausch, wenn es die Gelegenheit dazu erhält, auch in Zukunft seine Ausnahmeposition unter den weltweiten Tanztheatern behaupten kann.Dazu einen Beitrag geleistet zu haben, freut mich für das Tanztheater außerordentlich.
Der Kündigungsvorwurf der "Nichterstellung des Spielplans " ist schon deshalb absurd, weil das Theater das von mir gemeinsam mit dem Repertoireteam und Mitarbeiter*innen sorgfältig erarbeitete Konzept in der gegenwärtigen Saison in Wuppertal und weltweit zur Aufführung bringt. So sind beispielweise die Wiederaufnahmen zur Saisoneröffnung in Berlin (Neues Stück I) und Wuppertal (Vollmond) das Ergebnis der fruchtbaren künstlerischen Arbeit, die ich in den letzten 14 Monaten für das Tanztheater gemeinsam mit den künstlerisch Verantwortlichen leisten durfte. Nicht nur aus diesem Grund bin ich sehr zuversichtlich, dass mich das Arbeitsgericht vollumfänglich rehabilitieren wird."