Fußball-Regionalliga WSV braucht 60.000 Euro direkt
Wuppertal · Der Fußball-Regionalligist Wuppertaler SV hat im Rahmen seiner Crowdfunding-Kampagne bislang rund 25.000 Euro zugesagt bekommen (Stand 10. Januar 2019, 20 Uhr).
Ziel sind insgesamt 100.000 Euro bis zum 19. Januar. Auf seiner Homepage hat der Vorstand unterdessen Fragen von Mitgliedern beantwortet.
1. Wie setzen sich die genannten 260.000 Euro zusammen, an wen müssen diese gezahlt werden und bis zu welchem Zeitpunkt?
"Wir starten direkt mit einer sehr komplexen, dreiteiligen Frage. Daher kommt auch die Antwort in drei Teilen."
1a) Zusammensetzung der 260.000 Euro
"Es handelt sich um rund 60.000 Euro Altlasten und weitere 200.000 Euro aus der laufenden Saison, die durch eine Prognose der Zuschauerzahlen entstanden sind, die sich im Nachhinein als zu optimistisch erwiesen hat."
1b) An wen müssen sie gezahlt werden?
"Bei den Altlasten handelt es sich zum größten Teil um Zahlungen an die Berufsgenossenschaft, Krankenkassen und Umsatzsteuer. Die restlichen 200.000 Euro teilen sich auf Dutzende Empfänger auf. Es handelt sich dabei nicht um einzeln zusortierbare Rechnungen, sondern die laufenden Zahlungen wie Gehälter, Umlagen und Spieltagsausgaben. Die Summe von 200.000 Euro errechnet sich aus den bis zum Saisonende (30.06.2019) zu erwartenden Einnahmen, abzüglich der zu erwartenden Ausgaben. Sollten wir also im Pokal eine Runde weiterkommen und dort auf einen attraktiven Gegner stoßen, verringert sich der Fehlbetrag von 200.000 Euro um die dann zusätzlichen Pokaleinnahmen."
1c) Bis zu welchem Zeitpunkt muss gezahlt werden?
"Die 60.000 Euro sind sofort fällig. Die restlichen 200.000 Euro werden im Laufe der restlichen Saison fällig werden, insbesondere in den Monaten April bis Juni."
2. Wer hat die Verträge über jegliche Zahlungen dieser Summe vereinbart und unterschrieben?
"Sämtliche Verträge und Aufträge werden satzungsgemäß vom Vorstand unterschrieben. Hierbei handelt es sich um regelmäßige Zahlungen des WSV für Gehälter, Spieltagsausgaben, Reisekosten, usw. Verträge mit einer Verpflichtung ab 50.000 Euro müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden."
3. Was passiert bei Nichtzahlung? Mit welchen Konsequenzen für den Verein müssen wir als Mitglieder rechnen?
"Bei Nichtzahlung der fälligen Verbindlichkeiten besteht eine Zahlungsunfähigkeit und somit ein Insolvenzantragsgrund. Insbesondere geht es allerdings auch darum, den erwarteten Kapitalbedarf bis zum Ende der Saison 2018/2019 zu decken. Kann dieser nicht gedeckt werden (bzw. ist die Deckung nicht überwiegend wahrscheinlich), besteht ebenfalls Insolvenzantragspflicht. Im Falle einer Insolvenz entscheidet der vorläufige Insolvenzverwalter, ob der Spielbetrieb (zunächst) weitergeführt oder eingestellt wird."
4. Seit wann ist dem Vorstand und auch dem Verwaltungsrat dieser Sachverhalt bekannt?
"Seit Ende Dezember 2018."
5. Sind für den Rest der Saison noch weitere Kosten fällig, die voraussichtlich nicht bezahlt werden können? Wenn ja, wie hoch sind diese?
"Siehe Frage 1. Bei der Berechnung der 260.000 Euro sind sämtliche bekannten Einnahmen und Ausgaben bis Saisonende berücksichtigt worden."
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