Kellerfenster sollten bei Minustemperaturen geschlossen bleiben. Werden Begleitheizungen verwendet, ist auf den ordnungsgemäßen Gebrauch zu achten.
Wichtig ist insbesondere auch, die Wasserzähler gegen Frost zu schützen. Für deren ordnungsgemäßen Zustand sind die Kunden verantwortlich.
Durch Frost oder andere Ursachen beschädigte Zähler müssen auf Kosten der Kunden ersetzt werden