Landesverfassungsgerichtshof Grüne zufrieden mit Urteil zur OB-Stichwahl
Wuppertal · Der Landesverfassungsgerichtshof hat am Freitag (20. Dezember 2019) die Abschaffung der Obermeister-Stichwahl in Nordrhein-Westfalen durch die schwarz-gelbe Landesregierung als verfassungswidrig gewertet. Die Ratsfraktion der Wuppertaler Grünen sieht sich in ihrer bisherigen Haltung bestätigt.
Der grüne Bürgermeister und Stadtverordnete Marc Schulz: „Das Gericht hat somit quasi in letzter Minute verhindert, dass durch eine Abschaffung der Stichwahl zukünftig Bewerberinnen und Bewerber mit einer Unterstützung von 30 Prozent oder weniger zu Oberbürgermeisterinnen bzw. Oberbürgermeistern gewählt werden. Das hätte zu einer massiven Verschlechterung der Legitimation der Stadtoberhäupter geführt.“
Und weiter: „Wuppertal ist hier ein gutes Beispiel: 2015 lag der heutige OB Mucke im ersten Wahlgang nur auf Platz zwei, in der Stichwahl konnte er dann mehr als 60 Prozent der Wählerinnen und Wähler hinter sich bringen. Damit wurde dem Wählerwillen erst in der Stichwahl Geltung verschafft. Wir freuen uns jetzt auf die OB-Wahl im nächsten Jahr.“
NRW-Innenminister Herbert Reul: „Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Ich hätte zwar einen anderen Ausgang lieber gesehen, weil mir die geringe Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen Sorgen bereitet. Sie liegt im Schnitt bei knapp 33 Prozent. Aber das Wichtigste ist, dass wir jetzt eine Entscheidung haben. Sie bedeutet knapp neun Monate vor der nächsten Kommunalwahl am 13. September Rechtssicherheit für Parteien, Kandidaten und Wahlberechtigte. Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig prüfen und dann entscheiden, welche Konsequenzen wir ziehen.“