Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles berät Bundesverfassungsgericht
Wuppertal / Karlsruhe · Anerkennung für den Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles. Das Bundesverfassungsgericht zieht die Experten vom Loh in einem Verfahren um Hartz-IV-Gesetze hinzu. Es geht um mutmaßliche Verfassungsverstöße bei den Strafvorschriften.
Zusammen mit weiteren Fachleuten aus dem ganzen Bundesgebiet sollen die Wuppertaler über Geldkürzungen durch die Jobcenter und über die Folgen berichten. Das teilt Vorstand Harald Thomé mit: "Wir haben in der Vergangenheit Stellungnahmen gemacht, ohne dass wir dazu aufgefordert waren. Wir haben uns eingemischt. Und da wir nicht ganz unbekannt sind, haben die Leute geguckt. Das findet schon seine Beachtung."
Hintergrund sind 23 Jahre Engagement des Vereins. Tacheles berät nach eigener Darstellung mehr als 2.000 Wuppertaler persönlich, dazu kommen Anfragen per Telefon und Internet.
Im aktuellen Fall hat das Sozialgericht in Gotha die Verfassungsrichter angerufen. Das Jobcenter Erfurt hatte 2014 bis zu 60 Prozent Kürzungen gegen einen Hartz-IV-berechtigten gelernten Lageristen verhängt, nachdem er zugewiesene Arbeit bei einem Internet-Händler und eine Probestelle abgelehnt hatte. Thomé: "Der sagt, das ist Zwangsarbeit. Und deswegen macht er das nicht." Damit geht es um Verhalten, das Befürworter von Zahlungskürzungen gezielt angreifen: Um offene Weigerung, zu arbeiten.
Laut dem Sozialgericht könnten die vorgesehenen Strafen - Kürzungen unter das Existenzminimum - gegen das Grundgesetz verstoßen. Es geht um Menschenwürde und Sozialstaatlichkeit, um das Recht auf Leben und Gesundheit. Andere Stimmen halten die Zwangsmaßnahmen für zumutbar.
Harald Thomé sagt. "Wir halten die Sanktionen in weiten Teilen für nicht verfassungskonform und menschenrechtswidrig. Sie bedeuten den Verlust garantierter Ansprüche auf Existenzsicherung." In vielen Fällen würden Sanktionen zu Wohnungsverlust, zu Energie- und Krankenkassenschulden führen.
Thomé zufolge werden mehrere Hilfsvereine den Fragenkatalog der Verfassungsrichter gemeinsam angehen: "Wir werden bis Mitte Februar eine Stellungnahme machen. Dabei werden wir uns wahrscheinlich mit den Verhaltenspraktiken der Jobcenter auseinander setzen und auch etwas von Wuppertal erzählen." Anhand der Stellungnahmen werden Vertreter der Organisationen im Gericht Rede und Antwort stehen. Danach fällen die Richter ihr Urteil.
Zuletzt hatte sich Tacheles unter anderem während der Arbeit an Gesetzen positioniert, dieses Jahr etwa zum 9. SGB-II-Änderungsgesetz. Frank Jäger vom Verein sprach dazu im Sozialausschuss des Bundestages.