Schutz des Bundesverfassungsgerichts Lindh: „Wichtiger Schritt zur Verteidigung des Grundgesetzes“

Wuppertal · Der Wuppertaler SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh bezeichnet die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts als „wichtigen Schritt zur Verteidigung des Grundgesetzes“. Er mahnt zugleich, dass „der Schutz der Demokratie zuvorderst Aufgabe von Bürgerschaft und Politik“ sei.

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Foto: Bundesverfassungsgericht

Lindh: „Das ,Drehbuch‘ populistischer Regierungsübernahme folgt einem Muster: Einschränkung der Presse und des öffentlichen Rundfunks, die Rückabwicklung von Minderheiten- und Frauenrechten und auch die Instrumentalisierung von Verfassungsgerichten. Das zeigen die Erfahrungen in Europa und weltweit. Wir sind in der Geschichte der Bundesrepublik bisher von rechtspopulistischen oder extremistischen Regierungen verschont geblieben. Doch ein solches Szenario ist heute leider realistischer geworden.“

Zum ersten Mal hat der Deutsche Bundestag deshalb Grundelemente des Aufbaus des Verfassungsgerichts in das Grundgesetz aufgenommen. Änderungen sind damit nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit möglich. „Eine hohe und wichtige Hürde, die die Unabhängigkeit des Gerichts und damit unsere parlamentarische Demokratie sowie den Rechtsstaat schützt“, so indh.

Das dürfe aber „vom entscheidenden Punkt“ nicht ablenken: „Demokratien müssen tagtäglich von den Bürgerinnen und Bürgern und allen, die Verantwortung übernehmen, verteidigt und gelebt werden. In Wuppertal ist diese Zivilgesellschaft mit tausenden aktiven Ehrenamtlichen hochintakt. Lassen Sie uns diese bewahren!"