Bergische Uni Wuppertal Was kostet die Ganztagsbetreuung?
Wuppertal · Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird für Bundesländer, Schulträger und Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Wie hoch diese ausfallen werden, ermittelt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) an der Bergischen Universität.
Um Teilhabe und individuelle Förderung zu erhöhen und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, wird ab 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gesetzlich verankert. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 mindestens acht Stunden am Tag an fünf Tagen die Woche beschult und betreut werden. Zudem soll die Betreuung auch einen großen Anteil der Ferienzeit abdecken.
Die Länder und Kommunen werden zwar finanziell durch den Bund unterstützt: Bis zu 3,5 Mrd. Euro fließen an Finanzhilfen für Investitionen und ab 2030 stehen jährlich 1,3 Milliarden Euro für Betriebskosten bereit. „Diese 1,3 Milliarden Euro müssen dann aber auch auf 16 Bundesländer und die dazugehörigen Kommunen verteilt werden“, sagt Prof. Dr. Kerstin Schneider, Vorstandsvorsitzende des WIB. Dass diese Finanzhilfe nicht reichen wird, ist bereits heute klar. „Wenn man die Berechnungen der Bundesregierung zugrunde legt, müssten die Länder und Kommunen bis zu 2.750 Euro pro Platz zusätzlich finanzieren.“
Doch auch das sei nur die halbe Wahrheit. „Bei den Zahlen handelt es sich um Bundesdurchschnitte und weitere Kosten, wie zum Beispiel die der Essensversorgung der Schülerinnen und Schüler, bleiben in den Abschätzungen vollkommen außen vor“ ergänzt Projektleiterin Dr. Anna Makles.
Auch muss berücksichtig werden, dass manche Länder und Kommunen in Sachen Ganztag schon sehr gut aufgestellt sind, andere haben hingegen noch viel zu tun, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. „Es gibt Kommunen, deren Ganztagsbetreuung schon heute über den Standard im Rechtsanspruch hinausgeht“, fügt Projektmitarbeiter Kevin Zuchanek hinzu. „Diese werden wohl kaum ihre bestehenden Betreuungsangebote auf den Rechtsanspruch ‚herunterfahren‘, um Kosten zu sparen.“
In den Ländern und Kommunen herrscht eine große Unsicherheit bezüglich der Kosten, die nun auf sie zukommen. In einem gemeinsamen Projekt mit der Stadt Frankfurt a. M. sollen diese daher zuverlässiger abgeschätzt werden. „Am Beispiel der Stadt Frankfurt entwickeln wir eine Methode, um die Kosten des Ganztags realistisch abzuschätzen“, erläutert Anna Makles. Ob die Mittel aus Berlin auskömmlich sind oder nicht, sei dabei nebensächlich. Es gehe vielmehr um eine realistische Kostenfolgeabschätzung für die Verantwortlichen vor Ort.
„Denn die kommunalen Haushalte müssen die Angebote finanzieren“, so Kerstin Schneider. „Daher lassen wir das Projektteam des WIB in unsere Ausgaben der letzten Jahre schauen“, sagt Monika Ripperger, Leiterin der Stabsstelle Pädagogische Grundsatzplanung beim Stadtschulamt der Stadt Frankfurt a. M. und Projektverantwortliche auf der Seite der Stadt. „Das WIB schaut, was die Ganztagsbetreuung aktuell wirklich kostet und welche Kosten in Zukunft wohl zu erwarten sind.“
Ziel des Projektes ist es, Kostenansätze pro Kind oder pro Betreuungsstunde zu ermitteln. „Will eine Kommune zum Beispiel 90 Prozent aller Grundschülerinnen und -schüler im Ganztag betreuen, können mit dieser Methode die zu erwartenden Kosten ermittelt werden“, so Kerstin Schneider. „Unsere Methode lässt sich auch auf andere Kommunen anpassen, um auch dort die Kosten der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung realistisch abzuschätzen.“
Dabei reichen Bundesdurchschnitte alleine nicht aus. Neben Verwaltungskosten, Betriebskosten und Kosten der Essensversorgung muss auch Personal unterschiedlicher Qualifikation und die Ausstattung berücksichtig werden. Schließlich, so Ute Sauer, Leiterin des Stadtschulamts Frankfurt a. M., „geht es am Ende doch darum, für die Kinder eine hohe Qualität des Ganztags durch qualifiziertes Personal, kreative Raumkonzepte und eine sinnvolle Ausgestaltung der Betreuungszeit sicherzustellen.