Ärger wegen Abwasserentsorgung Kein Versäumnis der Stadtverwaltung?
Wuppertal · Ingrid Meyer soll einen neuen Anschluss an das städtische Kanalsystem legen lassen. Das umzusetzen, gestaltet sich schwierig.
Die Angelegenheit ist verzwickt bis kurios: Als Georg Ebert Ende der 50er Jahre an der Stockmannsmühle 61, heute Nützenberger Straße 323a, ein Einfamilienhaus errichtete, wurde von der Verwaltung verfügt, dass der Anschluss an das städtische Kanalnetz über angrenzende Grundstücke erfolgen kann. Allerdings: Eine Grunddienstbarkeit dafür wurde seinerzeit nicht eingetragen. Das rächt sich jetzt.
Ingrid Meyer, seit 1980 Eigentümerin des Hauses: „Mein Regen- und Schmutzwasser-Ablauf führt über zwei Nachbar-Areale und mündet in der Sauerbruchstraße in die Abwasserleitung einer Anwohnerin und von dort in den städtischen Kanal. Da besagte Anwohnerin glaubt, dass besonders bei starken Regenfällen aus meinen Rohren Wasser aus- und in ihre Kellerräume eintritt, teilte sie mir mit, dass sie das nicht länger dulden kann und verlangt von mir, einen anderen Zugang zum Kanal zu realisieren.“ Dafür wurde Meyer jetzt eine Frist bis März 2023 gesetzt.
Theoretisch wäre die Entwässerung, verbunden mit Kosten im höheren fünfstelligen Bereich, über Ingrid Meyers Hauseinfahrt und entlang der Straße möglich. Aber: Genau dort, wo diese Einfahrt auf die Straße trifft, gehören 1,47 Quadratmeter der Fläche dem Eigentümer eines gegenüberliegenden Hauses. Um Bauarbeiten durchführen zu können, müsste dieser ihr ein Wegerecht (aktuell greift hier das Notwegerecht nach § 917 BGB) einräumen. Trotz entsprechender Absichten ist dies bis heute nicht geschehen.
Für Ingrid Meyer ist die Situation insgesamt ein Desaster. „Ich weiß nicht, was ich machen soll. Wenn es nicht anders geht, würde ich auch eine Klärgrube auf meinem Grundstück errichten lassen. Laut Unterer Wasserbehörde ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Die aber bekomme ich nur, wenn ich das Wegerecht habe.“
In ihrer Not hat sie sich jetzt mit der Bitte um Hilfe an Oberbürgermeister Uwe Schneidewind gewandt. Dort kann man aber auch nicht helfen. Auf Nachfrage der Rundschau erklärt Thomas Eiting vom Presseamt: Da sich das problematische Szenario auf privaten Grundstücken abspiele, bliebe Ingrid Meyer nur der zivilrechtliche Weg, um die Angelegenheit zu klären.
Das hat die Betroffene inzwischen auch schriftlich. „Warum für die Nutzung des Flurstücks seinerzeit keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wurde, lässt sich heute nicht mehr feststellen“, heißt es im Antwortschreiben der Verwaltung. In den 50er Jahren sei es aber nicht unüblich gewesen, Tatsachen zu schaffen und diese nicht dinglich zu sichern. Ein Versäumnis der Stadt sei hier nicht ersichtlich.
Das sieht Ingrid Meyer anders: „Ich soll jetzt ausbaden, dass die Verwaltung es damals versäumt hat, die abwassertechnische Regelung auf ein sicheres Fundament zu stellen. Das darf doch wohl nicht wahr sein.“ So wie es aussieht, leider doch.