Defekter Aufzug Wie unter „Hausarrest“
Betr.: defekter Aufzug
Als 89-jähriger, schwer Gehbehinderter (Ehefrau ist 80-jährig) haben wir vor sieben Jahren eine „barrierefreie“ Eigentumswohnung im zweiten Stock eines vierstöckigen Wohnhauses in Wuppertal bezogen. Durch das Flutereignis am 13. Juli ist der Aufzugschacht zum Teil vollgelaufen und der Aufzug stillgelegt worden.
Fleißige Hausbewohner haben den Schacht sofort leergepumpt und getrocknet. Seit fünf Wochen ist der Aufzug nun außer Betrieb und wir, die Betroffenen, stehen zwangsläufig unter „Hausarrest".
Welche Folgen das für Schwerbehinderte zeitigt, berührt die hilflos agierende Hausverwaltung und die Aufzugfirma (teurer Wartungsvertrag mit Bindung, überdurchnittliche zusätzliche jährlich anfallende Reparaturkosten) nicht.
Versorgung mit dem Lebensnotwendigen, Arztbesuche, Teilnahme am öffentlichen Leben, Spaziergänge, Wäsche mit den im Kellergeschoss stationierten Waschmaschinen reinigen und trocknen, Post- und Zeitungsdienste, Medikamentenversorgung und so weiter sind gar nicht oder nur mit erheblichen Zusatzkosten möglich.
Dr. med Christian Clausen