Thema ASS vor dem Wuppertaler Amtsgericht Ist es doch wieder der Filz?
Betr.: Thema ASS / „Mangelnder Aufklärungswille“, Rundschau vom 21. November 2020
Ein deutliches Schlaglicht auf unsere Verwaltung wirft, wenn (Zitat Rundschau) „der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt die Aussage verweigert“!
Hat man etwa „den Bock zum Gärtner gemacht“, wenn ein der Aufgabenstellung nach für das Aufzeigen und gegebenenfalls Verhindern von Missständen verpflichteter Beamter (?) die Aussage verweigert, um (vermutlich) sich nicht selbst zu belasten? Meines Wissens hat er nur bei der Gefahr der eigenen strafbaren Handlung (als Selbstschutz) ein Aussageverweigerungsrecht.
Drolliger, um nicht zu sagen ungeschickter, kann ein Verwaltungsbeamter kaum auftreten. Oder ist es doch wieder der augenscheinliche Filz, der ihn an der Aussage hindert? Bemitleidenswerter neuer OB.
Harald Schmitz