Stadt gegen Paschalis Üble Nachrede – oder nicht?

Wuppertal · Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Wuppertal und ihrem ehemaligen, abgewählten Dezernenten für Bürgerbeteiligung, Recht und Beteiligungssteuerung, Panagiotis Paschalis (der selbst Rechtsanwalt ist), ist jetzt vor dem Wuppertaler Amtsgericht in eine weitere juristische Runde gegangen.

Panagiotis Paschalis (re.) mit seinem Anwalt Anwalt Professor Dr. Endrik Wilhelm.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Hintergrund ist der „Fall ASS“, ein (mittlerweile beendetes) Geschäft zwischen der Stadt Wuppertal und der Bochumer Sportmarketing-Firma ASS. Im Zusammenhang mit diesem Geschäft, das Paschalis während seiner Dezernentenzeit (und später auch) heftig kritisiert hatte, sprach der Jurist, der im September auch als unabhängiger Wuppertaler Oberbürgermeisterkandidat angetreten war, von einer „Unrechtsvereinbarung“.

Die entsprechende Passage in einem am 15. Dezember 2018 erschienenen Wuppertaler-Rundschau-Artikel lautet wörtlich: „Ich gehe von einer Unrechtsvereinbarung der Stadtspitze und des Rechnungsprüfungsamtes aus, mit dem Ziel der rechtswidrigen Niederschlagung der Angelegenheit ASS und der Verhinderung von berechtigtem Regress gegen Beteiligte zum Schaden der Stadt.“

Da sich nach Meinung der Stadt zwischen den Zeilen der Anschein einer kriminellen Absprache habe herauslesen lassen, sei der Vorwurf der üblen Nachrede erfüllt. Deswegen erhielt Panagiotis Paschalis einen Strafbefehl. Gegen den wehrt sich der Ex-Dezernent jetzt vor dem Amtsgericht.

Als erster Zeuge wurde am Dienstag (27. Oktober 2020) der noch bis zum 31. Oktober 2020 amtierende Oberbürgermeister Andreas Mucke gehört. In der nüchternen, detailbewussten Befragung durch den Dresdner Anwalt Professor Dr. Endrik Wilhelm, einem gebürtigen Wuppertaler, ging es um die Abläufe in Sachen des „ASS-Skandals“ sowie die Beteiligung der handelnden Personen, sei es in der Stadtverwaltung oder in der Wuppertal Marketing GmbH (WMG).

Da die Verteidigung nicht nur neue Beweismittel forderte und auch selbst beigetragen hatte, zudem in der Zeugenvernehmung erst mit konkreten Aussagen zufrieden schien und Abschweifungen nicht zuließ, war der Zeitaufwand des ersten Verhandlungstages wesentlich höher als vom Gericht vermutet. Statt dreier geplanter Zeugen wurde nur Oberbürgermeister Andreas Mucke befragt – und selbst da reichte die Zeit nicht. Mucke muss also noch einmal wiederkommen.

Die Terminplanung, die eigentlich nur drei Tage umfasste, wurde bis weit in den Januar 2021 verlängert.