Kommentar zum Urteil des Verwaltungsgerichts in der Sache Paschalis gegen Stadt Schmutzige Wäsche ist unerwünscht

Wuppertal · Der ehemalige Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis wird nicht mehr ins Rathaus zurückkehren. Die juristischen Fragen wurden mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts hinreichend beantwortet. Ob sie es auch im Sinne des öffentlichen Rechtsempfindens sind, bleibt dahingestellt.

Sabine Maguire.

Foto: privat

Das Gericht hatte den Vertrauensverlust zwischen Rat und Dezernenten in den Mittelpunkt seiner Urteilsbegründung gestellt und sich damit eng an dem orientiert, was die Gemeindeordnung vorsieht und was sich in der Rechtsprechung widerspiegelt. Die Abwahl eines politischen Wahlbeamten muss nicht begründet werden — und sie soll es auch nicht. So soll vermieden werden, dass in öffentlichen Ratssitzungen schmutzige Wäsche gewaschen wird.

Als Prozessbeobachter bleibt man in Anbetracht einer solchen Rechtsprechung ratlos zurück mit der Frage, wie ein Vertrauensverlust vermieden werden soll, wenn — wie im Fall des Panagiotis Paschalis — ein möglicher Korruptionsverdacht im Raum steht.
Dass ein Verwaltungschef seinen Beigeordneten zur Aufdeckung einer solchen Verfehlung im eigenen Haus beglückwünscht und sofort juristische Schritte einleitet, um selbst die Verantwortung zu übernehmen — ja, das wäre wünschenswert. Aber ist es auch realistisch?
Nahe liegender scheint doch zu sein, dass sich Widerstände regen und versucht wird, die Sache zwar juristisch einwandfrei, aber dennoch möglichst geräuschlos abzuwickeln.
Panagiotis Paschalis wurde vorgeworfen, kommunikative Gräben aufgerissen zu haben. Die wiederum sollen letztlich dazu geführt haben, dass er mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit aus dem Amt gewählt wurde. Im Gerichtsflur war zu hören, dass man sich an seiner vermeintlichen "Verbohrtheit" in der Sache ebenso gestoßen haben soll, wie an seinen "Ecken und Kanten".

Was aber hätte ein Rechtsdezernent tun sollen, wenn das Rechnungsprüfungsamt einen Vorgang für abgeschlossen erklärt, den er selbst für justiziabel hält? Stillhalten, um den Burgfrieden zu wahren und sich so selbst den gut dotierten Job zu sichern? Oder die Sache vorantreiben und damit den drohenden Vertrauensverlust und die eigene Abwahl riskieren?
Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist und die Stadt Wuppertal dagegen Berufung eingelegt hat: Durch das ASS-Urteil des Bochumer Landgerichtes vom Juli 2018 darf sich Panagiotis Paschalis in seinem Vorgehen nachträglich bestätigt fühlen. Und dennoch: Sein "konfrontatives" Auftreten hat er mit dem Verlust eines gut dotierten Jobs bezahlt.