Aus der Region 17-Jähriger mit Schreckschusspistole und Patronen unterwegs
Wuppertal / Mönchengladbach · Ein 17 Jahre alter Wuppertaler muss sich einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz stellen. Er war am Montagmittag (4. November 2024) in Mönchengladbach bei einer Kontrolle der Bundespolizei aufgefallen.
Der Jugendliche weckte die Aufmerksamkeit der Beamten, die gegen 14:15 Uhr in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs auf Streife waren. Er hatte nach Angaben der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf „den Boden verunreinigt“. Als die Einsatzkräfte auf ihn zugingen, orientierte sich der 17-jährige Deutsche demnach in Richtung Ausgang. Die Polizisten folgten ihm, holten ihn schnell ein und stellten ihn.
Sie begannen damit, seine Personalien aufzunehmen und den Jugendlichen zu kontrollieren. Als sie seine Tragetasche inspizierten, entdeckten sie „eine Schreckschusswaffe inklusive gefülltem Magazin und 26 lose Patronen“. Alles wurde umgehend konfisziert und sichergestellt.
Der 17-Jährige, der in Wuppertal wohnt, musste die Beamten anschließend mit auf die Wache begleiten. Dort fertigten sie eine Strafanzeige an. Gleichzeitig wurden die Erziehungsberechtigten über den Vorfall informiert. Sie stimmten zu, dass er die Wache verlassen darf. Zu welchem Zweck er die Waffe und die Patronen dabeihatte, ist noch nicht klar.
Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Erwerb und Besitz von Schreckschusspistolen, die „normalen“ Waffen ähnlich sehen, aber nur Platzpatronen, Pyrotechnik oder Reizgas abfeuern können, erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zulässig.
Neben der Frage, ob sie über ein sogenanntes PTB-Prüfsiegel verfügen (womit sie ohne besondere Erlaubnis gekauft werden dürfen), ist klar geregelt, dass eine Schreckschusspistole nur dann in der Öffentlichkeit mitgeführt werden darf, wenn der Betreffende im Besitz des kleinen Waffenscheins ist. Geschossen werden darf damit nur in besonders festgelegten Arealen – und im Falle von Notwehr oder um Gefahren abzuwenden.