Urteil des Landgerichts Messerattacke am WDG: 17-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Wuppertal · Das Wuppertaler Landgericht hat am Dienstagnachmittag (24. September 2024) einen 17 Jahre alten Oberstufenschüler des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, und einer weiteren gefährlichen Körperverletzung.

Der Einsatz am 22. Februar auf dem Johannisberg.

Der Einsatz am 22. Februar auf dem Johannisberg.

Foto: Christoph Petersen

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jugendlichen vorgeworfen, am 22. Februar 2024 insgesamt vier Mitschülerinnen bzw. Mitschüler durch einen Messerangriff attackiert und verletzt zu haben. Der 17-Jährige war nach dem Einsatz eines Sonderkommandos im Schulgebäude festgenommen worden.

Die Anklage lautete auf versuchten Mord in vier Fällen, „jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“, so das Landgericht im Vorfeld. Der Prozess begann am 21. August. Die 3. große Strafkammer (als 1. Jugendkammer) tagte wegen des Alters des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des minderjährigen Angeschuldigten könnten „keine Angaben zu der Tat selbst sowie zu dem psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten“ gemacht werden, so die Anklagebehörde am 25. April.

Amok: SEK-Einsatz am Wuppertaler WDG​
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Amok: SEK am Wuppertaler WDG

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Foto: Christoph Petersen

Mustafa Kaplan, der Anwalt des nun Verurteilten hatte in einem Rundschau-Interview gesagt: „Die Anklageschrift schießt über das Ziel hinaus. Aus meiner Sicht hätte gefährliche Körperverletzung angeklagt werden müssen.“ Das sag das Gericht anders.

Als das SEK eintraf, hatte der 17-Jährige, der sich selber Verletzungen zugefügte, nach Polizeiangaben in einem Pausenraum gesessen – in Anwesenheit eines Lehrers. Dieser hatte ihn entwaffnet bzw. dazu bewegt, die Waffe niederzulegen, so Collin Nierenz (Kriminaldirektor der Polizeidirektion Düsseldorf) im Rahmen einer Pressekonferenz am 23. Februar. Als Tatwaffe wurde ein Klappmesser mit einer Klingenlänge zwischen sechs bis acht Zentimeter ausgemacht. Das Gebäude war zwischenzeitlich geräumt worden. Die Schülerinnen und Schüler versammelten sich zunächst auf dem Pausenhof und wurden später in die Glashalle der benachbarten Sparkassen-Zentrale geführt.

Auf Seiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern gab es anschließend Kritik am SEK-Einsatz. So sei eine Kontaktaufnahme lange nicht möglich gewesen. Kritik gab es auch am Verhalten von Journalistinnen und Journalisten der Boulevardmedien.

(jak)