Bundesverfassungsgericht Jobcenter überprüft Sanktionsverfahren
Wuppertal · Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Wuppertaler Jobcenters, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern.
„Es ist gut und entspricht schon einer längeren Forderung der Jobcenter an den Gesetzgeber, die Regelungen zu den Sanktionen zu überprüfen. Insbesondere die aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgenommenen Kürzungen der Wohnkosten halten wir schon immer für höchst problematisch“, so Lenz.
Insgesamt seien in Wuppertal aber deutlich unter drei Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionskürzungen betroffen. Nur ein kleiner Teil hiervon sei über 30 Prozent sanktioniert. Lenz: „Ich habe heute angewiesen, dass unverzüglich alle laufenden Sanktionsverfahren über den vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Rahmen von 30 Prozent überprüft werden.“
Susanne Herhaus, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion Die Linke: „Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts verstoßen die Sanktionen teilweise gegen das Grundgesetz. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, auch für Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die unter den Folgen der Sanktionen nach § 31 SGBII, wie z.B. Hunger, Stromsperren, Zwangsumzügen und den Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung zu leiden hatten.“ Die 100-Prozent-Kürzungen seien ebenso verfassungswidrig wie die 60-Prozent-Kürzungen.
Herhaus: „Es ist gut, dass die Kürzungen teilweise kassiert wurden. Die Linke sagt es seit ihrer Gründung vor über 10 Jahren: Hartz IV verstößt gegen die Menschenwürde. Jetzt muss der Kampf weitergehen für eine komplett sanktionsfreie und armutsfeste Mindestsicherung – weil Solidarität das Leben von uns allen sicherer macht!“