Umsetzung Bürgergeld: SPD fordert Hilfe für Jobcenter

Wuppertal · Mit Blick auf das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Bürgergeld mahnt die Wuppertaler SPD an, die Jobcenter bei der Umsetzung besser zu unterstützen.

Lukas Twardowski (SPD).

Foto: Jens Grossmann

„Wir begrüßen, dass es beim Bürgergeld zu einer Einigung zwischen Regierungskoalition und Opposition gekommen ist und der Weg für die Reform des staatlichen Unterstützungssystems für Arbeitslose somit geebnet ist“, so Lukas Twardowski (sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion). „Die Pläne für die Umsetzung dieser Reform bereiten uns jedoch Sorgen, denn bereits ab Januar soll das neue Bürgergeld über die kommunalen Jobcenter eingeführt werden und damit das bisherige Hartz-IV-System ablösen. Doch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter arbeiten schon jetzt an der Belastungsgrenze.“

Ein Hauptgrund für die Mehrbelastungen, die die Jobcenter bereits aktuell auffangen müssten, sei der im Rekordtempo durch die Bundesregierung beschlossene vereinfachte Zugang zum Arbeitsmarkt für erwerbsfähige Ukraine-Flüchtlinge. In Wuppertal seien das allein in diesem Jahr zusätzlich 4.500 Menschen, darunter circa 3.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, für die das Jobcenter zuständig sei.

Twardowski: „In den Sommermonaten Juni bis August gab es pro Monat um die 500 Neuanträge, die zusätzlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters bearbeitet werden mussten bzw. müssen. Hier können die Jobcenter auch ihren Kundinnen und Kunden nicht gerecht werden, eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge ist gar nicht mehr möglich. Ein weiterer Zustrom von Flüchtlingen, und damit auch weitere Fälle für das Jobcenter, werden zudem für den Winter erwartet.“

Das Land Nordrhein-Westfalen sei gefordert, „sich für eine bessere Finanzierung der Jobcenter durch den Bund einzusetzen, die personellen Strukturen an den Jobcentern müssen dringend ausgebaut und entsprechend finanziert werden. Die Mehrarbeit durch die Reform der Sozialleistungen und weitere Mehrbelastungen können und dürfen nicht auf dem Rücken der ohnehin überlasteten Jobcenter-Beschäftigten umgesetzt werden.“