Dabei erhoben sie 44 Verwarnungsgelder unter anderem wegen Fehler beim Abbiegen und technischer Mängel. Ein Taxi war demnach ohne die erforderliche Genehmigung unterwegs. Der Gesetzgeber sieht hier ein Bußgeld im vierstelligen Bereich vor.
Eine Anzeige wurde wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes vorgelegt.