In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.
Die Bundesagentur ist nicht Absender dieser Mail. Sie fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld per Fax, per Post, per e-Mail oder online im eService anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.
Kontakt für Arbeitgeber im Agenturbezirk der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal:
Kostenfreie Servicetelefonnummer 0800 4 5555-20 (Mo-Fr von 8 bis 18 Uhr).