Zuvor habe Paschalis gegenüber dem Oberverwaltungsgericht erklärt, seinen Antrag auf Zulassung der Berufung nicht weiter zu verfolgen, so die Verwaltung. Daher habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 2. Mai den unanfechtbaren Beschluss gefasst, dass das Verfahren auf Zulassung der Beschwerde eingestellt werde. Die Kosten des Verfahrens trägt demnach der Kläger.
Dadurch ist die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtskräftig geworden. Das Urteil ist im Justizportal NRW veröffentlicht.